60 Jahre Promillegrenze im Straßenverkehr

1961 ist die 0,8-Promille-Grenze im Straßenverkehr eingeführt worden. Das Bewusstsein für die Gefahren, die mit Alkohol im Straßenverkehr verbunden sind, sei in diesen 60 Jahren Schritt für Schritt gestiegen, so das KFV. Seit einigen Jahren stagnieren die Zahlen jedoch.

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