NR: Zweiter Teil von Homeoffice-Regel bestätigt

Die Regeln für das Arbeiten im Homeoffice sind komplett. Heute hat der Nationalrat nach dem bereits fixierten steuerlichen Teil auch die arbeitsrechtlichen Regeln beschlossen. Fast alle Fraktionen trugen die von den Sozialpartnern ausgehandelten Regeln mit, nur NEOS war dagegen.

ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher freute sich über ein „nachhaltiges Regelwerk“, das auch über die Zeit der Pandemie hinaus Planungssicherheit ermögliche. Wichtig und richtig sei, dass es keine Pflicht zur Heimarbeit gebe und „niemand gezwungen werden kann“. Aber angesichts der Pandemie appellierte er, „dass alle, die können, Homeoffice so breitflächig wie möglich in Anspruch nehmen, um die Kontakte einzuschränken“.

„Schritt in richtige Richtung“

Der SPÖ-Abgeordnete Christian Drobits zeigte sich über die „rote Handschrift“ erfreut – nämlich die festgehaltene Freiwilligkeit, die schriftliche Vereinbarung oder die Vorgabe, dass Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt bzw. deren Anschaffung pauschal abgegolten werden muss.

Seitens der ÖVP sah Bettina Zopf einen „Schritt in die richtige Richtung am Puls der Zeit“. Für die Grünen deponierte Markus Koza die Erwartung, dass mit entsprechenden Rahmenbedingungen verhindert wird, dass Homeoffice zur „versteckten Betreuung“ wird. Auch die FPÖ stimmte zu.

Für NEOS sind die Regeln viel zu eng gefasst: Man müsste Mobile Office auch außerhalb regeln, nicht nur Arbeit in der Wohnung, brachte Sozialsprecher Gerald Loacker vor. Mit dem Gesetz bleibe vieles strittig: So müssten wohl erst die Gerichte klären, ob z. B. Arbeit im Garten auch erfasst ist. Und die notwendige schriftliche Vereinbarung mit einem Monat Kündigungsfrist gehe „am Leben vorbei“.

Grünes Licht für neues Landarbeitergesetz

Als große Reform unisono begrüßt wurde eine weitere Arbeitsrechtsvorlage, nämlich das neue Bundesgesetz für Landarbeiter. Die bisher neun Regelwerke werden bundesweit vereinheitlich – wobei aber manche Sonderregeln wie zusätzliche Feiertage in einzelnen Bundesländern bestehen bleiben.

Gänzlich neu geschaffen wird das Instrument des „Arbeitgeberzusammenschlusses“. Damit wird kleinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, Arbeitnehmer gemeinsam zu beschäftigen, wobei der Einsatz der Arbeitskräfte auf einen Bezirk bzw. die angrenzenden Nachbarbezirke beschränkt ist.

„Mit dem neuen Landarbeitsgesetz gehört Österreich zu den internationalen Vorreitern“, sagte Landwirtschaftsministerin Elisabetz Köstinger (ÖVP) laut Aussendung: „Damit erreichen wir schnellere Verfahren, einheitliche Arbeitsbedingungen und beseitigen Ungerechtigkeiten“.