Take-away bei Gastro auch während Osterruhe

Nach der Ankündigung des verschärften Lockdowns in Ostösterreich sind einige Details noch offen. Diese werden nun bis Dienstag geklärt, hieß es gestern aus dem Gesundheitsministerium auf Anfrage von ORF.at. Dabei orientiere man sich im Wesentlichen an früheren Lockdowns, etwa jenem, der im Herbst in Kraft gesetzt wurde. In Details könne es zu Änderungen kommen, aber nach derzeitigem Planungsstand wird etwa die Gastronomie Take-away anbieten können.

Am Dienstag wird die Novelle dem Hauptausschuss vorgelegt, spätestens dann sollten alle Details geklärt sein. Neben Take-away werden aber voraussichtlich auch Drogerien und Werkstätten – etwa für Kfz oder Fahrräder – offen halten können. Bibliotheken werden vermutlich – so wie Museen – sperren müssen.

Fahrt zu Zweitwohnsitzen möglich

Bezüglich der durchgängigen Ausgangssperre gilt: Wie auch bisher wird man per Auto, „Öffis“ oder Rad ins Grüne fahren können, um sich – zwecks Erholung – im Freien bewegen zu können.

Für Zweitwohnsitzbesitzer – davon gibt es ja besonders in Wien viele – werde es wohl über das Wohnsitzrecht de facto eine Ausnahme von den Beschränkungen für bundesländerübergreifendes Reisen geben.

Entscheidung über etwaige Verlängerung nach Ostern

Die Verordnung wird den Zeitraum bis inklusive 10. April abdecken. Ein Teil der Auflagen – etwa die Testpflicht im Handel – soll davor evaluiert werden. Ob der verschärfte Lockdown über diesen Zeitraum hinaus verlängert wird, wird laut Gesundheitsministerium in der Woche nach Ostern entschieden. Fachleute gehen davon aus, dass der Lockdown verlängert werden muss, um das Infektionsgeschehen nachhaltiger zu drücken.