ÖH: Frist für Wahlberechtigung läuft am Dienstag ab

Studentinnen und Studenten, die an den Wahlen zur Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) von 18. bis 20. Mai teilnehmen wollen, müssen bis Dienstag, 30. März, inskribiert und ihren ÖH-Beitrag (derzeit 20,20 Euro, Anm.) überwiesen haben. Dieser Stichtag für die Wahlberechtigung liegt genau sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.

Der ÖH-Beitrag wird von der jeweiligen Hochschule vorgeschrieben und ist mit den Studiengebühren (falls solche zu entrichten sind) zu bezahlen. Studierende sollten außerdem den Bankweg einberechnen. Der Beitrag muss bis zum 30. März eingelangt sein.

Von 31. März bis zum 11. Mai können dann für die bei ÖH-Urnengängen mögliche Briefwahl Wahlkarten beantragt werden – allerdings nur für die Wahlen zu den Hochschulvertretungen und für die Bundesvertretung. Studienvertreterinnen und -vertreter können dagegen nur an der Uni gewählt werden.