Ukrainischer Präsident entließ Verfassungsrichter

In der Ukraine geht der Streit zwischen Präsident Wolodymyr Selenski und dem Verfassungsgericht in eine neue Runde. Mit einem Erlass hat das Staatsoberhaupt die Ernennung von zwei Richtern rückgängig gemacht. Der Gerichtsvorsitzende Alexander Tupizki und sein Kollege Alexander Kasminin „stellen eine Gefahr für die staatliche Unabhängigkeit und die nationale Sicherheit dar“, hieß es in dem heute in Kiew veröffentlichten Dekret.

Beide Richter waren 2013 durch den russlandfreundlichen Ex-Präsidenten Viktor Janukowitsch ernannt worden. In dem Dekret beruft sich Selenski auf eine Entscheidung des Parlaments, in der die Regierungszeit Janukowitschs von 2010 bis 2014 als „widerrechtliche Machtergreifung“ bezeichnet wird. Janukowitsch wurde im Februar 2014 nach drei Monate langen, prowestlichen Protesten gestürzt. Er floh danach ins benachbarte Russland.

Vorwurf der Zeugenbeeinflussung

Ende Dezember hatte Selenski den Chef des Gerichts bereits beurlaubt. Gegen Tupizki läuft ein Ermittlungsverfahren. Ihm wird unter anderem Zeugenbeeinflussung vorgeworfen. Medien zufolge soll er einen Zeugen zu einer Falschaussage bewogen haben. Bei dem Fall geht es demnach um die Privatisierung eines Maschinenbetriebs.

Das Verfassungsgericht hatte zuvor zum Ärger von Selenski einige der von westlichen Kreditgebern wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) geforderten Bestimmungen gegen Korruption im Land einkassiert. Laut Verfassung können Verfassungsrichter erst nach einer Verurteilung entlassen werden. Sechs der insgesamt 18 Richterinnen und Richter werden vom Präsidenten ernannt. Die Amtszeit der beiden Richter wäre 2022 ausgelaufen.