Ombudsstelle: Probleme vor allem an Pflichtschulen

Mit Herbst 2019 wurde im Bildungsministerium eine Ombudsstelle für Schulen (OSS) eingerichtet, bis Ende August wurden dort rund 1.500 Fälle bearbeitet. Auffällig war, dass Meldungen wesentlich öfter Pflichtschulen betrafen, heißt es im ersten OSS-Tätigkeitsbericht. Hier würden Einbringer auch deutlich öfter anonym Meldung erstatten.

Insgesamt haben bei der Hälfte der Anfragen die Einbringer (u. a. Eltern, Schülerinnen und Schüler und Personal) nicht die Schule bzw. Schulform genannt. Die Angst, dass Lehrpersonal oder Schulleitung über die Beschwerde oder Auskunftsanfrage erfahren und der betroffene Schüler daraus Nachteile ziehen könnte, „ist groß“, heißt es im Bericht.

Die Ombudsstelle war etwa mit „einigen Fällen“ befasst, bei denen Kinder nur wegen ihres ausländischen Namens als außerordentliche Schüler eingestuft wurden. Hier müsse die Schulaufsicht im Rahmen der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche mit den Schulleitungen aktiv werden, empfiehlt OSS. „Es wäre auch zu überlegen, die Umsetzung der Deutschförderung im Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten zu regeln.“

Verbesserungsbedarf bei Einstufung von Quereinsteigern

Verbesserungsbedarf ortet die Ombudsstelle auch bei der Einstufung von Quereinsteigern: Die Bildungsdirektionen würden hier streng nach dem Alter der Schüler vorgehen, auch wenn diese dadurch eine Klasse überspringen. „Es ist in diesen Fällen absehbar, dass die Klasse mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht positiv abgeschlossen wird“, heißt es in dem Bericht. Die Ombudsstelle plädiert dafür, individuell abgestimmte Regeln sicherzustellen.

Einige Anfragen gab es zur Frage, wem im Rahmen des Fernlernens von der Schule Unterrichtsmaterialien gestellt werden und wer sich selbst darum kümmern muss. In Einzelfällen hätten Eltern von Schulleitungen sogar schriftliche Mitteilungen bekommen, die den Regeln widersprachen. Insgesamt haben Meldungen von Missständen am häufigsten den Bereich „Unterricht – Lernen – Noten“ betroffen.