Weitere EU-Klage gegen Justizreform in Polen

Die EU-Kommission geht in einem weiteren Punkt der polnischen Justizreform gegen die rechtspopulistische Regierung in Warschau vor. Die Brüsseler Behörde reichte heute Klage vor dem höchsten europäischen Gericht ein. „Die nationalen Regierungen sind frei, ihre Justizsysteme zu reformieren, aber sie müssen sich dabei an die EU-Verträge halten“, sagte Vizekommissionschefin Vera Jourova.

Polen wird vorgeworfen, die Unabhängigkeit von Richtern zu untergraben und sie davon abzuhalten, EU-Recht anzuwenden. Das entsprechende Gesetz in Polen aus dem Jahr 2019 verstößt der Kommission zufolge gegen EU-Recht. Dieses schützt die Unabhängigkeit der Justiz.

Die polnische Regierung rechtfertigt die Reformen mit der Notwendigkeit, die Gerichte effektiver zu machen. In der aktuellen Klage geht es um Disiziplinarstrafen gegen Richter, die aus Sicht Brüssels die Unabhängigkeit der Richterschaft untergraben.

Die EU-Kommission ist als „Hüterin“ der EU-Verträge dazu verpflichtet, Verstöße gegen EU-Recht aufzuzeigen und dagegen notfalls rechtlich vorzugehen.