Neue Regeln für Homeoffice gelten ab morgen

Ab morgen gelten im Homeoffice neue arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regeln. Unter anderem gibt es einen unbefristeten Unfallversicherungsschutz für Unfälle bei der Arbeit von zu Hause, und Haushaltsangehörige müssen nicht für Schäden an Arbeitsmitteln des Arbeitgebers haften. Homeoffice bleibt freiwillig.

Arbeitsmittel vom Arbeitgeber

Die Arbeit muss in einer „Wohnung“ stattfinden, ein Arbeitsplatz in einem öffentlichen Coworkingspace oder im Kaffeehaus gilt nicht als Homeoffice. Genauer definiert wurde der Begriff der Wohnung nicht. Laut den Regierungsparteien ÖVP und Grüne zählen etwaige Nebenwohnsitze und die Wohnung naher Angehöriger dazu.

Für das Homeoffice muss es auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern oder eine Betriebsvereinbarung geben. Betriebe müssen außerdem ihren Beschäftigten die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel – etwa Laptops – für das Arbeiten von zu Hause zur Verfügung stellen.

Steuerrechtlicher Teil gilt rückwirkend

Weiters dürfen Arbeitsinspektoren nicht die Wohnung von Arbeitnehmern zur Kontrolle der Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes im Homeoffice betreten, außer der Arbeitnehmer stimmt zu. Alle Bestimmungen über Arbeitszeit und Arbeitsruhe sowie individuelle Arbeitszeitvereinbarungen gelten auch bei der Arbeit von zu Hause.

Der steuerrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets gilt teilweise rückwirkend bereits für 2020. Beim Kauf ergonomischer Einrichtung für die Arbeit zu Hause – insbesondere Schreibtisch, Drehsessel, Beleuchtung – können 300 Euro für die Jahre 2020 und 2021 als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dafür muss man aber mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet haben.

SPÖ und NEOS üben Kritik

Arbeitgeber können außerdem ihren Beschäftigten in den Jahren 2021 bis 2023 – bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag und maximal jedoch 300 Euro pro Kalenderjahr – eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale zahlen. Die steuerrechtlichen Regeln des Homeoffice-Gesetzespakets sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten.

NEOS fehlt im Homeoffice-Paket unter anderem eine Regelung für „Mobile Office“, die Partei hält den Begriff „digitale Arbeitsmittel“ für zu unbestimmt. Die SPÖ fordert eine gesetzliche Regelung der datenschutzrechtlichen Arbeitgeberpflichten bei der Arbeit von zu Hause. ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher müsse bis 1. September eine entsprechende Regierungsvorlage schaffen.