Tschechisches Gericht kippt Testpflicht für Reiserückkehrer

Ein Gericht in Tschechien hat die dortige CoV-Testpflicht für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer für verfassungswidrig erklärt. Es berief sich dabei auf die Grundrechtecharta der Verfassung, welche jederzeit die freie Rückkehr nach Tschechien zusichert, wie ein Sprecher heute mitteilte. Die bisherige Regelung, welche einen negativen CoV-Test bereits vor dem Abflug oder bei Abreise in Richtung Tschechien verlangt, sei unverhältnismäßig.

Das Ziel, die Pandemie zu bekämpfen, könne auch mit milderen Mitteln erreicht werden, wie einer Quarantäne- und Testpflicht nach der Einreise, hieß es.

Bestrafung für Rückkehr

Für problematisch hielt das Gericht besonders den Umgang mit Menschen, deren Test vor der Reise nach Tschechien positiv ausfällt. Sie seien faktisch gezwungen, im Ausland zu bleiben oder Sanktionen in Kauf zu nehmen. Das führe dazu, dass tschechische Bürger für die Rückkehr in ihr Land bestraft würden, kritisierte das Gericht.

Das Urteil tritt erst am 5. April in Kraft. Die Richter gaben damit der Regierung in Prag nach eigener Aussage Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen. Sie betonten, dass sie die Gefahren durch die Pandemie keineswegs kleinreden wollten. Man könne aber nicht auf die Einhaltung des Rechtsstaats verzichten.