Italien führt Impfpflicht für Gesundheitspersonal ein

Der Ministerrat in Rom hat gestern Abend eine Verordnung zur Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal verabschiedet. Die Impfpflicht gilt auch für Apothekerinnen und Apotheker sowie für Ärztinnen und Ärzte mit einer eigenen Praxis. Die Impfung könne nur bei bewiesener Gefahr für die Gesundheit bei ganz spezifischen Bedingungen ausgesetzt werden. Regionen und autonome Provinzen werden den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Personal melden müssen.

Impfverweigerinnen und -verweigerer können Aufgaben übernehmen, die sie nicht in Kontakt mit Patientinnen und Patienten bringen. Wenn das nicht möglich ist, werden sie bis zum 31. Dezember 2021 vom Dienst ausgesetzt.

Vom 3. bis zum 30. April wird ganz Italien zur roten Zone mit strengen Restriktionen. Sollten die Infektionszahlen bis Ende April stark zurückgehen, könnte der Ministerrat eine Lockerung der Restriktionen beschließen.

467 Todesopfer an einem Tag

In Italien sank die Zahl der Todesopfer gestern gegenüber dem Vortag. 467 Tote aufgrund der Pandemie wurden registriert, am Vortag waren es 529. Es gab außerdem 23.904 Neuinfektionen nach 16.017 am Vortag, teilte das Gesundheitsministerium in Rom mit.

Insgesamt kamen seit Beginn der Epidemie im Februar 2020 109.346 Menschen infolge einer CoV-Infektion ums Leben, bei 3,457 Millionen Menschen wurde eine Infektion bestätigt. Laut Datenbank der Johns-Hopkins-Universität liegt Italien weltweit bei der Zahl der Toten je 100.000 Einwohner auf Rang vier hinter Tschechien, Ungarn und Bulgarien.

Die Zahl der in den Spitälern behandelten Patienten sank von 29.231 auf 29.180. Auf den Intensivstationen wurden 3.710 Personen betreut, das sind sechs weniger als am Vortag. 351.221 Testabstriche wurden genommen. Italien will bis Ende April mehr als 500.000 Menschen pro Tag impfen.