An Schulen auch heuer wieder späterer Notenschluss

Die Beurteilungskonferenzen an den Schulen werden wie bereits im Vorjahr auch heuer wieder in die letzte Schulwoche verschoben. Das wird in einer Novelle der Covid-19-Schulverordnung von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) festgehalten. Ebenfalls in der Verordnung detailliert geregelt wird die bereits gehandhabte Testpflicht.

Ausnahmen für genesene Kinder

Einem anterio-nasalen Schnelltest an der Schule müssen sich die Kinder jeweils am für sie ersten Schultag einer Woche unterziehen. Anschließend darf nicht mehr als ein Kalendertag zwischen den Tests liegen. Keinen Test brauchen jene Kinder und Jugendlichen, die eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten vorlegen.

Nicht direkt an der Schule testen müssen außerdem Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, für die eine Durchführung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Das wird vor allem Schüler mit Behinderung betreffen – sie können auch von den Eltern mit dem Schultest daheim getestet werden, ebenfalls möglich ist ein gleich- oder höherwertiger Test.

Bestätigt ein Arzt, dass gar keine Testung möglich ist, muss die Schule geeignete Maßnahmen treffen, um die Ansteckungswahrscheinlichkeit zu minimieren.

Veranstaltungen weiter untersagt

Per Verordnung weiter untersagt werden Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen wie Sportwochen, Lehrausgänge etc. Ausgenommen sind nur solche zur Berufsorientierung.

Ebenfalls verankert wird die bereits angekündigte Ausnahmeregelung für das Sitzenbleiben: Wer nur einen Fünfer im Zeugnis hat, darf automatisch aufsteigen. Auch bei zwei oder mehr Fünfern ist das dann möglich, wenn die Klassenkonferenz zustimmt.

In diesem Schuljahr ist es außerdem möglich, Lehrstoff von einem Semester ins nächste zu verschieben. Anordnen kann das der Schuldirektor in Absprache mit dem jeweiligen Lehrer.