Die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern der Behörden durch die Justiz soll künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein. Diese geplante Änderung der Strafprozessordnung, die gemeinsam mit der BVT-Reform in Begutachtung geschickt wurde, sorgt für teils scharfe Kritik. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) versicherte gestern, Fachleute zurate zu ziehen.