Zeitnahe Impfung für Menschen mit Behinderung gefordert

Die etwa 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich sind besonders von der Pandemie betroffen. Deshalb sei es wichtig, dass diese Menschen zeitnahe Schutzimpfungen erhalten, so Behindertenanwalt Hansjörg Hofer heute.

„Sie tragen häufig ein erhöhtes gesundheitliches Risiko und werden oft durch zur Pandemiebekämpfung getroffene Schutzmaßnahmen in weit höherem Maß in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt als andere Menschen“, sagte Hofer. Zudem befürchtete die Anwaltschaft, dass Menschen mit Behinderungen härter unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise leiden werden.

Kritik an unterschiedlichen Regelen nach Bundesland

Zwar werden Hofer zufolge vereinzelt Maßnahmen getroffen, um Menschen mit Behinderungen in der Krise zu schützen sowie deren Folgen abzufedern, „ein planmäßiges Vorgehen und ein schlüssiges und ganzheitliches Konzept fehlen dabei aber“.

Kontraproduktiv sei beispielsweise, dass in vielen Belangen, die Menschen mit Behinderungen in der Pandemie betreffen, in allen neun Bundesländern unterschiedliche Regeln zur Anwendung kommen.

Der Zugang zu Impfungen hänge in vielen Bundesländern wesentlich davon ab, in welcher Wohnform die Betroffenen leben. So würden beispielsweise Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, oft prioritär geimpft, Menschen mit Behinderungen, die mit Unterstützung im eigenen Haushalt leben, weniger.

Hofer sieht Widerspruch zu UNO-Konvention

Zudem würde bei vielen Maßnahmen die Situation von Menschen mit Behinderungen nicht oder nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden, was dem Behindertenanwalt zufolge im Widerspruch zur UNO-Behindertenrechtskonvention steht.

Auch den Impfplan kritisiert Hofer: „Die Priorisierung des Zugangs zu den derzeit knappen Impfstoffen erfolgt auf Basis von Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums, in dem die organisierten Menschen mit Behinderungen aktuell nicht vertreten sind.“