Unis mit Eintrittstests, aber ohne große Vorlesungen

Durch ein neues Gesetz haben die Hochschulen die Möglichkeit, für Präsenzlehre und -prüfungen Eintrittstests zu verlangen. Davon werden fast alle Gebrauch machen – zum Teil tun sie es schon jetzt, zeigt ein APA-Rundruf.

Zum Einsatz kommen werden sie etwa für Labors, Einzelunterricht, kleinere Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Große Vorlesungen sind wegen der Abstandsregeln nicht möglich, der Großteil des Lehr- und wohl auch des Prüfungsbetriebs wird weiter digital ablaufen.

Anerkannt werden entweder an Ort und Stelle durchgeführte Tests oder schriftliche Bestätigungen über zuvor absolvierte Antigen- oder PCR-Tests. Die meisten Unis bieten den Studierenden schon jetzt eigene Teststraßen an. Selbst negative Tests bedeuten aber nicht „normalen“ Betrieb: FFP2-Masken- und Abstandspflicht gelten auch dann, wenn getestet wird.

Uni Wien: Großteil weiterhin online

An der größten Hochschule des Landes, der Uni Wien, wartet man noch auf das Inkrafttreten des bereits beschlossenen Gesetzes mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Anschließend habe man bereits eine Verordnung in der Schublade, die die Eintrittstests regelt. Klar sei: Der Großteil des Unibetriebs werde auch weiterhin digital ablaufen.

Große Vorlesungen wird es in diesem Semester an der Uni Wien nicht geben. An der Uni Graz plant man fix mit den Eintrittstests. Die detaillierten Regeln sollen demnächst beschlossen werden. Auch hier wird es keine Massenlehrveranstaltungen geben – konzentrieren will man sich auf jene Formate, die in Präsenzform leichter durchführbar sind.

Am weitesten sind einzelne Kunstunis: Sowohl an der Angewandten als auch an der Musikuni Wien sind negative CoV-Tests schon jetzt Voraussetzung für den Besuch von Lehrveranstaltungen. Hier haben sie auch am meisten Sinn, da keine Massenlehrveranstaltungen anstehen und vielfach praktische Fächer, Werkstätten bzw. künstlerischer Unterricht mir nur wenigen Teilnehmern oder gar Einzelunterricht stattfinden.