Kritik an neuem Gewährleistungsrecht

Im Juli wird das Gewährleistungsrecht neuen Vorgaben aus Brüssel angepasst. Mussten Konsumentinnen und Konsumenten bisher bereits nach sechs Monaten den Nachweis erbringen, dass ein Mangel bereits beim Kauf bestand, wird das nun erst nach einem Jahr der Fall sein. Der Verbraucherschützer Peter Kolba kritisiert die Umsetzung der Richtlinie als „ambitionslos“.

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