Privatzimmervermieter erhalten CoV-Ausfallsbonus

Nun können sich auch private Zimmervermieter und -vermieterinnen staatliche Coronavirus-Hilfen in Form des Ausfallbonus holen, wie das Tourismusministerium heute bekanntgegeben hat. Bisher sei das Beherbergungsanbietern und -anbieterinnen mit weniger als zehn Betten im eigenen Haushalt nicht möglich gewesen. Das betrifft beispielsweise auch viele Betriebe, die Urlaub am Bauernhof anbieten, sowie Buschenschanken.

Die Richtlinie sei soeben fertig geworden, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) werde sie „in den nächsten Tagen“ erlassen, sagte ein Sprecher von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Damit sollen private Zimmervermieter und -vermieterinnen im Tourismus wie auch in der Land- und Forstwirtschaft weiter unterstützt werden. Ab kommendem Montag (19. April) sei der Ausfallsbonus beantragbar.

15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalles

„Der Finanzminister erlässt diese Richtlinie, abgewickelt wird das Ganze aber über das Landwirtschafts- und Tourismusressort bzw. in diesem Fall über die AMA“, hieß es aus dem Finanzressort. Etwaige Detailfragen liefen daher über die Agarmarkt Austria.

Die Höhe des Ausfallsbonus entspricht 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalles. Für die Betrachtungszeiträume März und April 2021 beträgt dieser Bonus 30 Prozent. Es muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen.

„Mit diesem Modell unterstützen wir die Privatzimmervermieter im Tourismus weiter und erweitern auf jene touristischen Vermieter, die bislang ausgeschlossen waren. Sie erhalten neben dem Ausfallsbonus von 15 Prozent einen weiteren Zuschuss von 10 Prozent als Zusatzbonus. So sichern wir zahlreiche Existenzen“, erklärte Köstinger.