U-Ausschuss: Opposition will Parteihandy von Kurz

Die drei Oppositionsfraktionen im „Ibiza“-U-Ausschuss, SPÖ, NEOS und FPÖ, wenden sich neuerlich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Und zwar geht es diesmal um das auf die ÖVP-Bundespartei angemeldete Handy von Kanzler Sebastian Kurz und die darauf befindlichen SMS, WhatsApp-, iMessage-, Telegram- und Signal-Nachrichten.

Der VfGH möge „aussprechen, dass der Bundeskanzler verpflichtet ist“, diese vollständig vorzulegen, heißt es in dem der APA vorliegenden Begehren.

Aufmerksam geworden sind die Fraktionen auf das auf die Partei laufende Mobiltelefon durch die Aussage von Kurz’ Assistentin im U-Ausschuss, wonach er das offizielle Mobiltelefon des Kanzleramts gar nicht verwende, sondern vielmehr mit einem ÖVP-Handy telefoniere.

Mitte März richteten die Fraktionen daher eine Aufforderung an den Kanzler, diese Daten zu übermitteln, da sie „dienstliche Korrespondenz“ beinhalten, die der Vorlagepflicht an den U-Ausschuss unterliegen.

„Im Sinne der Aufklärung wichtig“

Weil der Kanzler dem bis dato nicht nachkam bzw. in einem Schreiben darauf hinwies, dass es sich um ein „Gerät in Privatbesitz bzw. Privateigentum“ handle, das „nicht der Verfügungsgewalt des Bundeskanzlers“ unterliege, rufen die Fraktionen nun abermals den VfGH an.

„Wenn der Kanzler seine Amtsgeschäfte salopp per Chat führt, immunisiert ihn das nicht gegen parlamentarische Kontrolle“, meinte SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer. Gleichlautend NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper: „Der Bundeskanzler kann sich der Pflicht zur Dokumentation seines beruflichen Handelns und der gesetzlichen Vorlagepflicht an den Untersuchungsausschuss nicht entziehen, indem er einfach ein Handy der ÖVP statt des offiziellen Kanzlerhandys verwendet.“

FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker sagte: „Im Sinne der Aufklärung ist es wichtig, dass auch der Bundeskanzler alles vorlegt.“

Hanger: Oppositionsforderung „brandgefährlich“

Kritik kam vom ÖVP-Fraktionsvorsitzenden im U-Ausschuss, Andreas Hanger. „Wenn es nach der Opposition ginge, sollten wohl die Handys aller politisch Andersdenkenden überwacht werden. Die Forderung, diese Handys einzukassieren und damit Menschen zu überwachen, die nicht ihrer Ideologie entsprechen, ist brandgefährlich“, so Hanger. Die Forderung von SPÖ, FPÖ und NEOS nach einer Überwachung der privaten Kommunikation würde tief in die Grund- und Freiheitsrechte eingreifen und sei ein gefährlicher Umgang mit politischer Macht.

Erhitzte Gemüter bei „Ibiza“-Befragung

Die Schredderaffäre kehrte unterdessen gestern in den „Ibiza“-U-Ausschuss zurück und wirbelte dieses Mal ordentlich Staub auf. Denn die Staatsanwaltschaft (StA) Wien dürfte Ermittlungen gegen die Auskunftsperson eingeleitet haben. Selbst das Kanzleramt meldete sich schriftlich zu Wort – wenige Minuten vor der emotional geführten Befragung.

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