EuGH-Gutachter: Ungarn darf EuGH-Anrufung nicht einschränken

Ungarn darf die Möglichkeit nationaler Gerichte, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen, nach Ansicht eines EU-Gutachters nicht wie bisher einschränken. Die entsprechende Regelung verstoße gegen EU-Recht, befand EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe heute in Luxemburg. Ungarische Gerichte müssten nationale Regelungen dieser Art ignorieren, weil das EU-Recht Vorrang habe.

Hintergrund ist ein Fall um den mutmaßlichen Verstoß gegen das Waffenrecht, bei dem ein ungarisches Gericht dem EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen einige Fragen vorlegen wollte. Doch entschied der Oberste Gerichtshof in Ungarn auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, dass dieses Ersuchen rechtswidrig sei. Als Grund wurde genannt, dass die gestellten Fragen für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich seien.

Entscheidung allein bei zuständigem Gericht

Generalanwalt Pikamäe befand nun, einzig das vorlegende Gericht könne entscheiden, ob eine Vorlage notwendig sei. Anschließend liege es am EuGH zu prüfen, ob diese Bewertung richtig sei.

Das Gutachten des Generalanwalts ist noch kein Urteil. Das dürfte in den kommenden Monaten fallen. Häufig folgen die EuGH-Richter ihren Gutachtern.