Kein weiterer Versuch für Eintrittstests im Handel

Nachdem der Bundesrat zuletzt Änderungen beim Epidemie- und Covid-19-Maßnahmengesetz für acht Wochen blockiert hatte, ist nun auch der Versuch gescheitert, zumindest für einen Teil des Pakets, darunter vor allem die Eintrittstests im Handel, doch noch einen Parlamentsbeschluss im April zu erwirken. Im Gesundheitsausschuss des Nationalrats wurde gestern kein entsprechender Antrag – auch keine „Trägerrakete“ für eine Abänderung im Plenum – eingebracht, erfuhr die APA.

Die SPÖ hatte sich gesprächsbereit gezeigt, die Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne konnten aber keine Einigung erwirken, hatte der „Standard“ bereits gestern Vormittag berichtet. Bedenken gab es aus SPÖ-Sicht vor allem bezüglich der Kontrolle der Zutrittstests zum Handel durch Angestellte. Ablehnung diesbezüglich kam Anfang der Woche auch von der Wirtschaftskammer, dem Handelsverband und der Gewerkschaft.

Gratistest-Ausweitung kommt

Gebilligt hat der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hingegen mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen die Möglichkeit für kostenlose CoV-Tests in ärztlichen Hausapotheken für Versicherte außerhalb des ASVG. Die Regierungsparteien hatten einen dementsprechenden Abänderungsantrag im Rahmen von redaktionelle Anpassungen in mehreren Sozialversicherungsgesetzen eingebracht.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der nach dem Rücktritt von Rudolf Anschober interimistisch das Gesundheitsministerium führt, kündigte zudem an, dass es bald auch kostenlose Wohnzimmer-Coronavirus-Tests für Personen geben wird, die vom Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) abgemeldet sind. Man habe für diese Menschen nun eine Regelung gefunden. Ab dem 20. April 2021 sollen sie mit einer Bescheinigung Gratistests in den Apotheken erhalten können, sagte er laut Parlamentskorrespondenz.

Von den Regierungsparteien abgelehnt wurden die NEOS-Anträge für einen einheitlichen Kostenersatz für Covid-19-Tests, für die Einsicht über PCR-Tests in ELGA sowie für flächendeckende Antikörper-Tests. Ein FPÖ-Entschließungsantrag, der eine genaue Kontrolle der mit der Substanz Ethylenoxid sterilisierten und eingesetzten Medizin- und Hygieneprodukte einfordert, blieb ebenso in der Minderheit.