Hauptausschuss genehmigt Lockdown-Verlängerung in Ostregion

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die Verlängerung des „harten“ Lockdowns in der Ostregion bis zum 25. April genehmigt. Neben ÖVP und Grünen stimmte laut Parlamentskorrespondenz auch die SPÖ der entsprechenden (mittlerweile neunten) Novelle der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu.

Die bereits angekündigte Verlängerung bis zum 2. Mai bedarf eines gesonderten Beschlusses, da die Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für maximal zehn Tage verhängt werden dürfen.

Im Burgenland darf der Handel wie vorgesehen bereits am 19. April öffnen, ebenso Friseure und körpernahe Dienstleister. Auch die 24-stündigen Ausgangsbeschränkungen enden dort mit 19. April und gelten von da an nur noch in Wien und Niederösterreich.

Maßnahmen „unerlässlich“

Im Begleitschreiben zur Novelle hieß es von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der derzeit nach dem Rücktritt von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für die Gesundheitsagenden zuständig ist, dass sowohl eine Verlängerung der verschärften Maßnahmen in den Bundesländern Niederösterreich und Wien als auch eine Verlängerung der bundesweiten nächtlichen Ausgangsregeln wegen der nach wie vor hohen Infektionszahlen „unerlässlich“ seien, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu verhindern.

Kritik kam von der Opposition: Für NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Vorarlberg gesetzeswidrig, weil diese laut Covid-19-Maßnahmengesetz nur als allerletztes Mittel verhängt werden dürfen, dort die Gastronomie aber offen habe. Die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch wiederum sagte, sie könne sich nicht vorstellen, wie die Kontrollen im Burgenland erfolgen sollen, nachdem Tausende Wiener dort einen Zweitwohnsitz haben.