Slowenien setzt Versammlungsverbot vorläufig aus

Der slowenische Verfassungsgerichtshof hat das coronavirusbedingte Verbot von öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen vorläufig ausgesetzt. Die Regierung muss nun die Verordnung innerhalb von sieben Tagen neu regeln, wie aus der gestern Abend veröffentlichen Entscheidung hervorgeht. Das Verbot bleibe noch bis zum 18. April in Kraft.

Bei der Neuregelung muss die Regierung laut dem Verfassungsgericht berücksichtigen, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist und dass Versammlungen ein wichtiges Mittel sind, um politische Positionen auszudrücken. Die Höchstrichter wiesen darauf hin, dass auch bei Kundgebungen mit verschiedenen epidemiologischen Maßnahmen schädliche Folgen für die Gesundheit der Menschen abgewendet werden können.

Die ausgesetzte Regelung beinhaltet das Verbot „aller Veranstaltungen, Versammlungen, Feiern und Hochzeiten“. Angefochten wurde sie von zwei Bürgern wegen der Einschränkung des Rechts auf eine friedliche Versammlung. Das absolute Verbot von Kundgebungen, das seit Oktober fast ununterbrochen in Kraft ist, wird von der Polizei rigoros verfolgt.