OGH bestätigt: Kärntner Tierschutzverein erbt Millionen

Der Landestierschutzverein Kärnten darf sich nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) über einen Geldsegen freuen. Eine 2016 gestorbene Frau mit britischem Pass hatte dem Verein 4,3 Millionen Euro vermacht. Daraufhin klagten zwei Enkelinnen auf Zahlung eines Pflichtteils, was aber abgewiesen wurde. Der OGH bestätigte nun diese Entscheidung.

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