Dank Kronzeugenregelung: Keine Kartellstrafe für ÖBB

In einem Kartellverfahren der Europäischen Kommission wegen der Aufteilung von Kunden sind die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) glimpflich davongekommen. Während die Deutsche Bahn (DB) und die belgische Staatsbahn (SNCB) insgesamt rund 49 Millionen Euro bezahlen müssen, wurde gegen die ÖBB die Geldstrafe dank der Kronzeugenregelung auf null Euro reduziert, wie die EU-Kommission heute mitteilte.

Bei dem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sei es um Gütertransporte über Grenzkorridore hinweg gegangen. Konkret seien die Unternehmen den Vorwürfen zufolge an einem Kartell beteiligt gewesen, „bei dem es um die Aufteilung von Kunden ging, die auf wichtigen Eisenbahnkorridoren in der EU in Ganzzügen erbrachte grenzüberschreitende Schienengüterverkehrsdienste in Anspruch nahmen“, hieß es in der Mitteilung weiter.

„Umfassend kooperiert“

Alle drei Bahnen hätten ihre Beteiligung am Kartell eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt. Die EU-Kommission legte der DB eine Geldstrafe in Höhe von 48.324.000 Euro und der SNCB eine Strafe in Höhe von 270.000 Euro auf. „Den ÖBB wurde die Geldstrafe, die ansonsten insgesamt rund 37 Mio. Euro betragen hätte, vollständig erlassen.“

Man nehme „die Entscheidung der EU-Kommission selbstverständlich zur Kenntnis“, heißt es in einer Aussendung der ÖBB. „Wir haben in diesem Verfahren von Anfang an umfassend mit der EU-Kommission kooperiert“ und gleichzeitig „umfassende Maßnahmen gesetzt, um ein solches Fehlverhalten auszuschließen“. Es seien weder Kunden der ÖBB noch der Rail Cargo Austria zu Schaden gekommen.