Berichte: Ungarn zieht NGO-Gesetz zurück

Die ungarische rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban zieht ihr umstrittenes NGO-Gesetz zurück. Das berichtete das ungarische Onlineportal Hvg.hu heute. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juni 2020 befunden, das Gesetz über den Umgang mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verstoße gegen EU-Recht und sei diskriminierend.

Mit dem eingereichten Gesetzesentwurf würde das Gesetz „über die Transparenz der aus dem Ausland unterstützten Organisationen seine Gültigkeit verlieren“, zitierte das Onlineportal.

Der neue Gesetzesentwurf würde jedoch zugleich eine neue Regelung einführen, nach der der Rechnungshof all jene Vereinigungen und Stiftungen jährlich prüft, deren Bilanzsumme im gegebenen Jahr 20 Millionen Forint (rund 55.000 Euro) erreicht. Ausgenommen seien Sportvereinigungen, kirchliche Gemeinschaften und Organisationen von Minderheiten.

Vertragsverletzungsverfahren durch EU-Kommission

Das 2017 mit Regierungsmehrheit verabschiedete NGO-Gesetz sah Auflagen für Organisationen vor, die Spenden aus dem Ausland erhalten. Dem Gesetz zufolge müssen sich NGOs registrieren, wenn sie jährlich Auslandsspenden von mehr als 7,2 Millionen Forint erhalten. Bei der Registrierung muss ebenso die Anzahl jener Spender angegeben werden, deren Spende über 500.000 Forint liegt. Zahlreiche NGOs weigerten sich, diese Bestimmungen anzuwenden.

Da sich Ungarn dem EuGH-Urteil widersetzte, leitete die EU-Kommission im Februar 2021 ein neues Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Brüsseler Behörde forderte, Ungarn müsse innerhalb von zwei Monaten dem NGO-Gesetz Geltung verschaffen. Ansonsten könnte sie den Fall erneut vor den EuGH bringen, verbunden mit finanziellen Sanktionen.

Laut Kritik an dem Gesetz sollen NGOs, die sich für Rechtsstaatlichkeit einsetzen, zum Schweigen gebracht werden. Orban wurde vorgeworfen, mit dem Gesetz vor allem seinen Kampf gegen den aus Ungarn stammenden US-Milliardär und großen Spender George Soros zu führen.