VKI gewinnt gegen Laudamotion: Klauseln unzulässig

Insgesamt 19 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der ehemaligen Billigfluglinie Laudamotion sind unzulässig – das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschieden. Zentrale Beanstandung waren Bestimmungen, die es Reisenden erschweren sollten, ihre Rechte durchzusetzen, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit, der gegen die Klauseln vor Gericht gezogen war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mehr dazu in help.ORF.at