Informationsfreiheitsgesetz: Breite Ablehnung der Fristen

Nicht nur die Bundesländer, auch die Ministerien wenden sich gegen die im Informationsfreiheitsgesetz geplante Auskunftsfrist von vier Wochen. Sie fordern doppelt so viel Zeit, heißt es in den Stellungnahmen im Rahmen der Begutachtung. Große Skepsis herrscht zudem gegenüber formlosen Anfragen ohne Identitätsnachweis, es wird ein großer Mehraufwand befürchtet.

Das Arbeitsministerium fürchtet eine „völlige Lahmlegung der Verwaltung“, denn ein Begehren müsste per Bescheid abgelehnt werden. Alleine beim Epidemiegesetz etwa habe es 30.000 Stellungnahmen gegeben. Während Transparenzaktivisten und Journalisten zwei Wochen Zeit für Antworten fordern, argumentieren die Ministerien, dass sie nur begrenzte Personalressourcen hätten.

„Übermäßige Belastung“ und Mehrkosten befürchtet

Überhaupt könne bei der Umsetzung „jedenfalls nicht mit Aufwands- und Kostenneutralität gerechnet werden“, so das Landwirtschaftsministerium. Dass Antragsteller und Antragstellerinnen kein spezielles Interesse glaubhaft machen müssen und Begehren kostenfrei sind, lässt das Bildungsministerium und auch das Sozialministerium eine „übermäßige Belastung“ befürchten – das Verteidigungsministerium fürchtet zudem einen Zusammenbruch der IKT-Infrastruktur, etwa durch automatisierte Anfragen.

Das Arbeitsministerium will „über die budgetäre Bedeckung des personellen Mehraufwands“ diskutieren und regt „eine entsprechende Regelung“ für „mutwillige und überschießende Anfragen“ an. Sollten die Mitarbeiter die vorgesehene rechtliche Beratung durch die Datenschutzbehörde brauchen, müsste das die Frist hemmen, fordert das Landwirtschaftsministerium. Das Sozialministerium verwies darauf, dass auch für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen acht Wochen Zeit ist.

Ausnahmen für besondere Fälle gefordert

Das Wirtschaftsministerium stellt zudem die Anonymität etwa bei Vergabeverfahren infrage: Wenn ein Mitbewerber Infos will, werde sie wohl anders ausfallen müssen. Missbräuche sollten durch eine Begründungspflicht verhindert werden. Zudem wird vor Schadenersatzansprüchen gegen die Republik bei Veröffentlichung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gewarnt.

Das Sozialministerium verlangt, dass „jedenfalls bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Vergabeverfahrens kein Anspruch auf Informationszugang besteht“, das Verteidigungsministerium will überhaupt die Beibehaltung der Geheimhaltungspflicht für spezielle Bereiche. Diese fällt mit der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit weg – die nämlich die verfassungsrechtliche Grundlage für Verschwiegenheitspflichten im Dienst-, Standes-, Verfahrens- und Wehrrecht ist.

Das Bildungsministerium merkt an, dass man Mitglieder von Kollegialorganen – etwa an Unis – nicht generell von der Verschwiegenheit entbinden könne, und forderte, dass die Schulen, jedenfalls aber Leistungsbeurteilungen und Prüfungen ganz ausgenommen werden oder zumindest „angepasste Spezialregelungen“ bekommen.

Grundsätzliches Bekenntnis zur Abschaffung

Die Ministerien bekennen sich freilich prinzipiell zu den Zielen des von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vorgelegten Entwurfs, nämlich zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Das Außenministerium lobt die Einführung eines Grundrechts auf Zugang zu Information „im Hinblick auf die Medien- und Meinungsfreiheit“ als Fortschritt. Schließlich sei Österreich eines der letzten EU-Länder ohne Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten.