Sozialleistungsbetrug: 3.820 Anzeigen im vergangenen Jahr

In Sachen Sozialleistungsbetrug sind im vergangenen Jahr 3.820 Anzeigen gestellt worden, um 69,4 Prozent mehr als 2019 (2.255 Anzeigen). Dabei ging es um eine Schadenssumme von 20,1 Millionen Euro, 8,6 Millionen mehr als 2019. Diese Zahlen präsentierten Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und der Direktor des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer.

Vergleich mit Suchtmittelbereich

Rund 4.800 Personen wurden im Vorjahr ausgeforscht, davon rund doppelt so viele Männer wie Frauen. Die Hälfte waren Holzer zufolge nicht österreichische Staatsbürger, die meisten afghanische und russische. Die weitaus meisten Fälle wurden in Wien entdeckt, mit 1.995 Anzeigen. An zweiter Stelle folgte Tirol mit 370 Fällen vor Niederösterreich (364), Oberösterreich mit 337 und der Steiermark (306). Salzburg brachte es auf 139 Anzeigen, Kärnten auf 121 und Vorarlberg auf 112. Im Burgenland wurden 76 Anzeigen erstattet.

Sozialbetrug sei ein Kontrolldelikt, hieß es bei der Präsentation der Zahlen: Je mehr Kontrollen es gebe, umso mehr Verstöße würden entdeckt. Die Kontrollen wurden in den vergangenen Jahren massiv intensiviert, unter anderem durch die Taskforce Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt (BK). Man könne es "ein bisschen vergleichen mit Ermittlungen im Suchtmittelbereich, so Holzer, und Nehammer sagte, Sozialleistungsbetrug sei „kein Kavaliersdelikt“.

Von Schwarzarbeit bis Mindestsicherung

Betroffen sind Bereiche wie Grundversorgung (mit falscher Identität), Missbrauch von Pensionsleistungen (Scheinwohnsitz), widerrechtliches Kassieren der Familienbeihilfe, Mindestsicherung trotz ausreichenden Eigenvermögens sowie Schwarzarbeit und Auslandsaufenthalte bei gleichzeitigem Konsum von Sozialleistungen.

Zur Ausweitung der Ermittlungen ist eine weiterreichende Vernetzung mit anderen Strafverfolgungsbehörden und Sozialleistungen auszahlenden Stellen geplant. Involviert sind bei solchen Ermittlungen neben BK und Landeskriminalämtern auch die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft oder die Finanzpolizei. Holzer will die Fahndung zudem auf die Bezirksebene bringen und die Kriminalreferenten in den Stadt- und Bezirkspolizeikommanden verstärkt einbinden.

Landet ein Sozialleistungsbetrug vor Gericht, dann wird meistens ein Betrugsdelikt, sehr oft in Verbindung mit einer Urkundenfälschung angeklagt. Andere Maßnahmen als bedingte oder unbedingte Haftstrafen – etwa die Wiedergutmachung des verursachten Schadens – greifen aber normalerweise nicht. „Bei den Tatverdächtigen ist eher wenig zu holen“, räumte Holzer ein.