Wettbewerbsbehörde soll Berichtspflicht unterworfen werden

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) soll einer Berichtspflicht unterworfen werden. Das geht aus einer am Freitagabend in Begutachtung geschickten Kartellrechtsnovelle hervor. Solche Berichtspflichten sorgten zuletzt in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) für Kritik.

Eine Sprecherin von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) verteidigte die Pläne. Es sei lediglich eine Anpassung an die Praxis in anderen EU-Ländern.

In dem Gesetzesentwurf heißt es: „Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat das Recht, sich jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde zu unterrichten. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unverzüglich und auf Verlangen schriftlich alle diesbezüglichen Anfragen zu beantworten“, soweit das nicht der Unabhängigkeit der BWB nach EU-Recht widerspreche.

Schramböck will Eckpunkte vorstellen

Schramböck will heute über die Eckpunkte der Novelle informieren. Zu der geplanten Berichtspflicht erklärte eine Pressesprecherin der Ministerin auf APA-Anfrage, dass das lediglich eine Anpassung an die Praxis in anderen EU-Ländern, etwa in Deutschland, sei. Die BWB habe bisher mehr Freiheiten als die Kartellbehörden in anderen Ländern gehabt. Es sei im Interesse des Staates zu wissen, woran die BWB arbeite, so die Sprecherin.

Die BWB ist nicht wie andere Ermittlungsbehörden dem Justizministerium, sondern dem von Schramböck geleiteten Wirtschaftsressort unterstellt. In der Vergangenheit hat es immer wieder Beschwerden von Firmen gegen die Strenge der Kartellwächter gegeben. Schramböck hatte sich zuletzt als „oberste Anwältin der Betriebe“ bezeichnet.