Nawalny-Organisationen dürfen vorerst nicht mehr arbeiten

Die Organisationen des im Straflager inhaftierten Kreml-Gegners Alexej Nawalny dürfen nach Angaben seines Teams und seiner Anwälte nicht mehr arbeiten. Ein Gericht in Moskau habe das Arbeitsverbot verfügt, teilte der Direktor von Nawalnys Antikorruptionsstiftung, Iwan Schdanow, heute mit. Das Verbot gelte, bis über einen Antrag der Moskauer Staatsanwaltschaft entschieden werde, die Organisationen als extremistisch einzustufen.

Die Opposition wirft dem Kreml vor, die Justiz für die Zerstörung all dessen zu instrumentalisieren, was Nawalny und seine gegen Korruption gerichtete Bewegung in Jahren aufgebaut haben. Die Moskauer Staatsanwaltschaft will die Organisationen, darunter seine Antikorruptionsstiftung und seine Regionalstäbe, als extremistisch einstufen und damit dauerhaft verbieten lassen.

Ankläger: Bewegung „destabilisiert“ Land

Die Bewegung, so die Ankläger, „destabilisiert die gesellschaftlich-politische Lage im Land“. Sie rufe auf zur „extremistischen Tätigkeit, zu Massenunruhen – auch mit Versuchen, Minderjährige in gesetzwidrige Handlungen zu verwickeln“.

Beschuldigt werden die Organisationen, sie handelten „im Auftrag verschiedener ausländischer Zentren, die destruktive Handlungen gegen Russland ausführen“. Das angebliche Ziel: eine Revolution, um den Machtapparat des Präsidenten Wladimir Putin zu stürzen.