Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gesetzte Frist für eine weitere Aktenlieferung aus dem Bundeskanzleramt geht mit heute zu Ende. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bekräftigte am Vormittag erneut, dass „alles Relevante“ bereits zuvor geliefert worden sei, folglich könne man dem auch nicht weiter nachkommen.
Beim VfGH wiederum hieß es gegenüber der APA, dass die Frist noch bis Mitternacht laufe. Deren Verstreichen werde jetzt einmal abgewartet.
Kurz: „Alles Relevante geliefert“
Kurz war vom VfGH aufgefordert worden, die von der Opposition im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss geforderten Akten, E-Mails und Chatnachrichten dem Höchstgericht bis 26. April vorzulegen. Dann will der VfGH entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll.
„All das, was mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, ist natürlich auch geliefert worden“, bekräftigte Kurz bei einer Pressekonferenz seinen Standpunkt. Nach seiner Abwahl infolge des „Ibiza-Videos“ 2019 sei alles Relevante veraktet worden, Nichtrelevantes hingegen vernichtet. „Was es niemals gegeben hat und auch alles, was vernichtet worden ist, das kann selbstverständlich nicht geliefert werden.“
Im Kanzleramt seien rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert worden, nach Dingen zu suchen, die mit dem Untersuchungsgegenstand des U-Ausschusses zu tun haben, betonte Kurz: „Die haben das alle ordnungsgemäß erledigt, und das wurde auch dementsprechend geliefert.“
U-Ausschuss stehen „abstrakt relevante“ Akten zu
Der VfGH benötigt die angeforderten Unterlagen, weil er entscheiden muss, welche davon dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden. Dort haben SPÖ, FPÖ und NEOS bereits mehrmals beklagt, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben.
Da ein parlamentarischer U-Ausschuss nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten (in diesem Fall auch Chats) zu, die zwar nicht strafrechtlich, aber für den Untersuchungsgegenstand „abstrakt relevant“ sind, wie der juristische Terminus lautet.