Der „Grüne Pass“ auf einem Smartphone
APA/Petra Edlbacher
Drei Etappen

So soll es mit „Grünem Pass“ weitergehen

Der „Grüne Pass“ wird einem APA-Bericht zufolge in drei Etappen kommen. Beim ersten Schritt – vermutlich schon mit der Lockerung am 19. Mai – wird er nicht mehr als ein normaler Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung sein. Rund zwei, drei Wochen später soll er dann national via gemeinsamen QR-Code umgesetzt werden, danach heißt es, auf die europäische Lösung warten.

Ab 19. Mai wird nichts anderes nötig sein als ein Testergebnis, der Nachweis einer überstandenen Coronavirus-Infektion oder ein Eintrag im Impfpass. Das gilt allerdings nur, wenn die SPÖ einer entsprechenden gesetzlichen Änderung zustimmt und damit die einschlägige Bundesratsblockade, die noch bis zum 25. Mai läuft, aushebelt.

Wird das nicht (im Rahmen einer Sondersitzung) vollzogen, müssten auch Geimpfte noch sechs Tage lang testen gehen, ehe der Impfnachweis zur „Zutrittskarte“ wird. Geplant ist laut Kanzleramt, dass die unterschiedlichen Nachweise so rasch wie möglich in einem QR-Code gebündelt werden. Das wird laut APA aber wohl noch bis Anfang Juni dauern. Dabei wird es sich quasi um den österreichischen „Grünen Pass“ handeln.

Abklärung mit anderen Ländern

Diesem wird eine europäische Variante folgen, die den Sommertourismus regeln wird. Zu klären gibt es hier noch etliche Details, etwa, ab welchem Tag nach der Erstimpfung man zusätzliche Freiheiten erhält. In Österreich sind es drei Wochen nach der ersten Teilimpfung, in anderen Ländern sind auch deutlich kürzere Fristen im Gespräch. Zudem gilt es etwa zu klären, welche Impfstoffe als verlässlich bewertet werden, also ob auch eine Impfung mit einem Vakzin gilt, das noch nicht von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen wurde.

In den vergangenen Tagen war auch regierungsintern eine Diskussion über den Start des „Grünen Passes“ entstanden. Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) hatte zuletzt Ende Mai als Auftakt angegeben, was Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) zurückwies. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ging am Montag bei einer Pressekonferenz davon aus, dass der „Grüne Pass“ zwar europaweit einheitlich kommen wird, sicher aber nicht zeitgerecht zu den angepeilten Öffnungsschritten. Man wolle daher „Vorreiter“ sein. Auf europäischer Ebene solle dann spätestens im Sommer die Umsetzung fertig sein.

Kurz hofft auf Unterstützung

Mit der derzeitigen Gesetzeslage könnte der „Grüne Pass“ Ende Mai rechtswirksam umgesetzt werden, sagte Kurz am Montag im Ö1-Mittagsjournal. Man versuche gerade auch, mit Unterstützung – neben den Regierungsfraktionen, der Sozialdemokratie – hier im parlamentarischen Prozess schneller zu sein, damit dieser auch mit 19. Mai schon umgesetzt werden könne, so Kurz. Und das bedeute dann als Zugangsvoraussetzung für jeden, dass man entweder geimpft, getestet oder genesen ist – egal ob in der Kultur oder etwa bei einem Gasthausbesuch.

„Grüner Pass“ kommt stufenweise

Der „Grüne Pass“ dürfte stufenweise ausgebaut werden. Eine gesetzliche Änderung ist jedoch noch notwendig.

Konkret geht es um eine Änderung des Epidemie- und des Covid-19-Maßnahmen-Gesetzes, die der Bundesrat für acht Wochen blockiert hat, hieß es im Ö1-Mittagsjournal weiter. Die Novelle würde die Impfung und den Genesenennachweis auf eine Stufe mit einem negativen Testergebnis stellen. Derzeit sind im Gesetz nur Tests als Zutrittserfordernis vorgesehen.

Zahlreiche offene Fragen

Es ist also nur eines von drei Elementen des „Grünen Passes“ in der Schutzmaßnahmenverordnung verankert. Mit der Novelle sollten dann auch Impf- und Genesenen-Nachweis dazukommen. Für die Umsetzung wird auch hier jeweils ein QR-Code generiert werden, der auf die in einer Datenbank im Bundesrechenzentrum gespeicherten Informationen – also Testergebnis, wann genesen oder wann und womit geimpft – verweist, so das Ö1-Mittagsjournal.

Mit der Gesetzesänderung werden aber längst nicht alle Fragen gelöst sein. Die Frage ist etwa: Was gilt für geimpfte Personen? Der Plan ist laut Kanzleramt, dass ein Jahr lang keine Zutrittstests notwendig sein sollen, beginnend drei Wochen nach der Erstimpfung. Im Gesundheitsministerium heißt es allerdings, es könnte auch weniger als ein Jahr sein. Auch Abstimmungen mit der EU werden noch notwendig sein. Der europaweit gültige „Grüne Pass“ muss – damit er fürs Reisen einen Sinn hat – dezentral funktionieren und nicht über eine Datenbank in Wien. Die IT-Experten brauchen noch Zeit, wie es heißt. Offen sind auch noch Datenschutzfragen im Zusammenhang mit den Zutrittstests.

Unklarheit bei verschärften Ausreisetests

Kurz ist laut seinem Statement am Rande der Pressekonferenz unverändert optimistisch, dass es mit der Öffnung hierzulande etwas wird. Er sieht einen „sinkenden Trend“. Die Situation sei auf den Intensivstationen nur in Wien und Niederösterreich besorgniserregend. Auch angesichts des steigenden Impftempos sei man „in Summe auf einem sehr guten Weg“.

Offene Fragen gibt es auch bezüglich der verschärften Ausreisetests aus österreichischen Bezirken. Auf dem Gipfel am Freitag war die Grenze auf eine Inzidenz von 400 auf 300 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gesenkt worden. Allerdings soll diese erst mit den Öffnungsschritten am 19. Mai gelten. Wie lange diese Grenze überschritten werden muss, bis die Tests auch tatsächlich gestartet werden müssen, ist noch Teil der Verhandlungen von Ländern und Gesundheitsministerium. Der entsprechende Erlass dürfte noch etwas auf sich warten lassen.

Kritik kommt von NEOS. Gesundheitssprecher Gerald Loacker fragte sich, was genau die Menschen vorweisen müssten, wenn sie wieder ins Gasthaus oder ins Kino wollten, und wo dieser Nachweis herkomme und wo und in welcher Form er gespeichert werde. „All das ist noch völlig unklar. Es droht ein Datenchaos“, so Loacker.