ÖVP beruft gegen Wochenzeitung „Falter“

Die ÖVP beruft gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien in dem von ihr angestrengten Verfahren gegen die Wochenzeitung „Falter“ wegen des Vorwurfs der Wahlkampfkostenüberschreitung 2019. Das Handelsgericht Wien hatte der ÖVP in einem Punkt Recht gegeben, in einem zweiten Teil der Klage jedoch nicht.

Gemäß dem erstinstanzlichen Urteil muss der „Falter“ die Behauptung, dass die ÖVP die Wahlkampfkostenüberschreitung „vor dem Rechnungshof verbergen will“, unterlassen und widerrufen. Allerdings darf der „Falter“ weiterhin schreiben, dass „die ÖVP bewusst plane“, die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung zu überschreiten, und „bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht“. Wie es in dem Urteil heißt, ist „die klagende Partei mit rund 55 Prozent unterlegen, hat jedoch mit 45 Prozent ihres Anspruches obsiegt“.

Die ÖVP reagierte: „Als Volkspartei haben wir unser Wort gehalten und die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 mit Ausgaben in Höhe von 5,6 Mio. Euro deutlich unterschritten“, so Generalsekretär Axel Melchior heute. Daher sehe man sich gezwungen, „die aus unserer Sicht falschen Behauptungen der Wochenzeitung Falter zu stoppen“.

Beide werteten Urteil als Erfolg

Die Wochenzeitung sah sich Ende März nach dem erstinstanzlichen Urteil als Siegerin. Zum Vorwurf, die ÖVP habe die Öffentlichkeit getäuscht, wies der „Falter“ auf eine Passage in dem 28-seitigen Urteil hin, wonach hier ein „entsprechendes Tatsachensubstrat vorliegt“. Auch die ÖVP hatte die Entscheidung unmittelbar danach als Erfolg gewertet.

Dem „Falter“ waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP – das war bereits bekannt – die Kostengrenze überschritten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte.

Außerdem schloss der „Falter“ aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung bzw. die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei. Letzteres wollte die ÖVP nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung.