VfGH berät ab Donnerstag über Aktenlieferung von Kurz

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beginnt am Donnerstag mit den Beratungen bezüglich der Aktenlieferungen aus dem Bundeskanzleramt für den „Ibiza“-U-Ausschuss.

Das Kanzleramt hatte dem VfGH gestern 692 Mails von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übermittelt, wonach sie in einem „umfassenden Suchprozess“ keinerlei „abstrakt relevante Akten und Unterlagen“ gefunden hätten. Aus dem VfGH hieß es nun auf APA-Anfrage, diese 692 Mails werden dem Akt beigefügt und sind Teil der Beratungen.

SPÖ, FPÖ und NEOS riefen Höchstgericht an

SPÖ, FPÖ und NEOS hatten sich mit insgesamt drei Anträgen an das Höchstgericht gewandt. Die drei Oppositionsparteien wollen damit den Bundeskanzler verpflichten, dem U-Ausschuss weitere Akten und Unterlagen vorzulegen. Konkret haben sie mehrfach beklagt, keine einzige Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben.

Kurz war daraufhin vom VfGH aufgefordert worden, die geforderten Akten, E-Mails und Chatnachrichten dem Höchstgericht zu übermitteln.

Kurz verwies auf bereits erfolgte Lieferung

Kurz bekräftigte in einer Pressekonferenz gestern, dass alles, was mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, auch geliefert worden sei. Nach seiner Abwahl infolge des „Ibiza-Videos“ 2019 sei alles Relevante veraktet worden, Nichtrelevantes hingegen vernichtet. „Was es niemals gegeben hat, und auch alles, was vernichtet worden ist, das kann selbstverständlich nicht geliefert werden“, sagte Kurz.

Der VfGH will nun bis Mitte Mai entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll. Eine Sprecherin des Höchstgerichts bestätigte heute, dass die 692 Mails zu den Unterlagen kommen und Grundlage der Beratungen sein werden.

Beratungen auch über Vollstreckung von Erkenntnis gegen Blümel

Weiters behandelt der VfGH in seinen Beratungen einen Exekutionsantrag an das Finanzministerium. Dabei geht es darum, das Erkenntnis vom 3. März zu vollstrecken, in dem Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) verpflichtet wurde, dem „Ibiza“-Ausschuss Daten und E-Mails vorzulegen.

Dabei geht es um das vom Höchstgericht anerkannte Begehren der drei Oppositionsparteien, die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Laut Bundesverfassung ist für die Vollstreckung des Erkenntnisses theoretisch Bundespräsident Alexander Van der Bellen zuständig.