BWB-Berichtspflicht: Justizministerium verweist auf Schramböck

Das von Alma Zadic (Grüne) geführte Justizministerium will sich zur geplanten Berichtspflicht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht äußern. Das Ressort verwies auf APA-Anfrage dazu an das zuständige Wirtschaftsministerium von Margarete Schramböck (ÖVP).

Das Justizministerium sei für die Änderungen im Kartellrecht zuständig, das Wirtschaftsministerium für Änderungen im Wettbewerbsgesetz.

Das Wettbewerbsgesetz soll um einen Paragrafen ergänzt werden, der vorsieht, dass sich Schramböck „jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde unterrichten“ kann, soweit das nicht der Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde nach EU-Recht widerspreche.

BWB sieht Unabhängigkeit in Gefahr

Schramböck betonte gestern, dass das Auskunftsrecht nicht für Hausdurchsuchungen und laufende Ermittlungen gelte. Die BWB selbst sieht hingegen ihre Unabhängigkeit in Gefahr, weil die Informationspflicht keinerlei Einschränkungen vorsehe.

Im „Standard“ (Dienstag-Ausgabe) sagte die Wirtschaftssprecherin der Grünen, Elisabeth Götze, ihre Partei wolle die unabhängige BWB und ihre Ermittlungen erhalten und die Gesetzespassage gegebenenfalls ändern. Schramböck hatte gestern vor Journalisten gesagt, die Kartellrechtsnovelle sei mit Zadic abgestimmt.

Auch von Expertenseite sorgt die Berichtspflicht für Unverständnis. „Es ist schon erstaunlich, dass ein Gesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, die der Stärkung der Wettbewerbsbehörden dient, in die Gegenrichtung zeigt“, so die auf Kartellrecht spezialisierte Rechtsanwältin Isabella Hartung. Die Berichtspflicht sei nicht dazu angetan, die Arbeit der Behörde zu entpolitisieren, im Gegenteil.

SPÖ-Kritik an Schamböck und ÖVP

Die SPÖ warf der ÖVP vor, sie wolle Kontrolle um jeden Preis verhindern. Schramböck wolle die BWB „an die Kandare nehmen“, so SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter und SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. Die BWB sei aber „nicht nur eine wichtige Institution des KonsumentInnenschutzes, sondern ein wirksames Instrument gegen Freunderlwirtschaft und schützt nicht zuletzt auch alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“.