Vbg.: Diskussion über Rechtmäßigkeit der CoV-Maßnahmen

Nachdem Verfassungsjurist Peter Bussjäger zuletzt angedeutet hat, dass die verschärften CoV-Maßnahmen im Bregenzerwald und in Lustenau in Vorarlberg grundsätzlich anfechtbar wären, kontert nun die Landesregierung und sagt, dass die Rechtmäßigkeit der Verordnung durchaus gegeben sei.

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