Erweiterte Testpflicht an Arbeitsorten kommt

Der Nationalrat wird kommende Woche nicht nur Geimpfte mit Getesteten gleichstellen, sondern auch eine erweiterte Testpflicht an Arbeitsorten einführen.

Diese wird dort gelten, wo wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit CoV besteht, z. B. in Büros. Die Alternative des Tragens einer FFP2-Maske entfällt. Der Arbeitgeber muss den Test ermöglichen, entweder an Ort und Stelle oder extern.

Wie lange die jeweiligen Tests gültig sind, hat per Verordnung festgelegt zu werden. Als Orte, wo die Testpflicht vorgeschrieben werden kann, werden z. B. Büros und auch Altersheime angeführt. Ausnahmen sind nun nicht nur aus physischen, sondern auch schwerwiegenden psychischen Gründen möglich. Als Beispiel sind Angstzustände angeführt. Zudem ist eine Altersgrenze von 16 Jahren eingezogen.