Österreich und neun EU-Staaten reichten CoV-Pläne ein

Kurz vor Ablauf der Frist hat Österreich gestern Abend seinen finalen Plan für den europäischen Wiederaufbauplan bei der EU-Kommission eingereicht. Das bestätigte ein Sprecher von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) der APA. Den entsprechenden Ministerratsvortrag beschloss die Bundesregierung gestern per Umlaufbeschluss. In den kommenden Tagen wird das mehr als 600 Seiten umfassende Dokument an das Parlament geleitet und veröffentlicht.

Nach Angaben der EU-Kommission haben bisher neun EU-Länder ihre Anträge eingereicht, mit Österreich sind es zehn der 27 EU-Staaten. Neben Österreich gaben Deutschland, Frankreich, Portugal, Griechenland, die Slowakei, Dänemark, Spanien, Lettland und Luxemburg ihren Plan ab. Die Frist bis 30. April sei aber nur ein „Orientierungsdatum“, sagte eine Kommissionssprecherin laut Nachrichtenagentur dpa. Einige Aufbaupläne könnten auch noch in den nächsten Wochen kommen.

Noch keine Details

Österreich hatte Mitte April seinen Entwurf für Projekte im Umfang von 4,5 Mrd. Euro im Rahmen des europäischen Wiederaufbaufonds eingereicht. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten hat die Bundesregierung die Details ihres Wiederaufbauplans allerdings noch nicht veröffentlicht. Große Teile des österreichischen EU-Wiederaufbauplans sollen in den Bahn- und Breitbandausbau sowie in Ökoinvestitionen fließen.

750-Mrd.-Paket

Damit die Mittel aus dem EU-Wiederaufbaufonds fließen können und die EU-Kommission Anleihen auf dem Kapitalmarkt begeben kann, müssen zuvor auch alle EU-Staaten den entsprechenden EU-Finanzierungsbeschluss („Eigenmittelbeschluss“) ratifizieren. Neben Österreich fehlen diesbezüglich noch Estland, Finnland, Irland, die Niederlande, Polen, Rumänien und Ungarn.

Die EU-Staaten hatten im Sommer 2020 ein 750 Milliarden schweres Programm namens „Next Generation EU“ vereinbart, um die tiefe CoV-Wirtschaftskrise zu überwinden und wichtige Zukunftsinvestitionen zu finanzieren. Dafür soll die EU-Kommission Schulden aufnehmen, die bis 2058 gemeinsam getilgt werden. In den nationalen Aufbauplänen müssen die Staaten im Detail darlegen, wofür sie ihren Anteil der Mittel aus dem Aufbaufonds RRF verwenden wollen.