„Wiener Zeitung“: Redaktionsbeirat zeigt „Befremden“ über Kurz

Der Redaktionsbeirat der „Wiener Zeitung“ hat in einem Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sein „Befremden“ darüber ausgedrückt, dass laut seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage „der Betrieb und die Finanzierung einer Tageszeitung nicht Aufgabe der Republik“ seien. Dabei wurde auf das Staatsdruckereigesetz und das Redaktionsstatut der „Wiener Zeitung“ verwiesen, die den Bund sehr wohl in der Verantwortung sähen.

Kurz habe sich in der Vergangenheit für den „Erhalt einer unabhängigen, pluralistischen und vielfältigen Medienlandschaft“ ausgesprochen. „Da die heimische Medienlandschaft ohnehin sehr konzentriert ist und der Markt an Tageszeitungen nur noch 14 Titel umfasst, würde der Wegfall der ‚Wiener Zeitung‘ den Pluralismus und in weiterer Folge den demokratischen Auftrag der Tageszeitungen in Österreich weiter schwächen.“

Die Redaktion hoffe, dass sich Kurz „auch in Zukunft zum Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft bekennen und damit auch den Fortbestand der ‚Wiener Zeitung‘ als gedruckte Tageszeitung“ unterstütze, heißt es in dem der APA vorliegenden Schreiben.

Der Fortbestand der „Wiener Zeitung“ als Tageszeitung in Printform steht seit geraumer Zeit auf der Kippe. Auslöser für die ungewisse Zukunft ist die im Regierungsprogramm vorgesehene Abschaffung der Pflichtinserate im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“, die einen großen Teil der Einnahmen ausmachen. Eigentümer ist die Republik. Als Eigentümervertreter fungiert das Bundeskanzleramt.