Keine Testpflicht für Geimpfte: NR stellt Weichen

Geimpfte werden nach den Öffnungsschritten am 19. Mai keine Zugangstests mehr benötigen. Die gesetzliche Grundlage dafür schafft heute in einer Sondersitzung der Nationalrat. Die Details werden erst mit einer Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt. Es ist aber davon auszugehen, dass man drei Wochen nach dem ersten Stich von der Testpflicht befreit wird.

Dafür wird künftig vor der Arbeit verstärkt getestet werden müssen. Denn auch bei Bürojobs wird ein Regelwerk eingeführt, laut dem bei der Gefahr einer Ansteckung, etwa weil mehrere Leute zusammen in einem Raum arbeiten, getestet werden muss. Bisher gab es die Möglichkeit, sich alternativ durch das Tragen einer FFP2-Maske zu schützen. Nun wird jedenfalls ein Test nötig sein.