Autobahngrenzübergang am Brenner
APA/EXPA/Johann Groder
Einreiseregeln

Lockerungen für Italien und Slowakei

Österreich lockert mit Montag die Einreiseregeln für Italien und die Slowakei. Die beiden Nachbarländer stehen nach der jüngsten Änderung der Covid-19-Einreiseverordnung nicht mehr auf der Liste der Coronavirus-Hochinzidenzgebiete. Ein Ende der Quarantänepflicht bedeutet das allerdings nicht. Diese könnte – so wie für etliche andere EU-Länder – mit den am 19. Mai anstehenden Lockerungen fallen.

Die Änderungen bringen für Italien und die Slowakei aber Erleichterungen für Pendler, die nunmehr nur alle sieben Tage einen negativen Coronavirus-Test vorlegen müssen. Nur mit einem maximal 72 Stunden alten negativen Coronavirus-Test einreisen dürfen hingegen Pendler aus Kroatien und den Niederlanden. Die beiden Staaten werden ab Montag neu in der Liste der Hochinzidenzgebiete geführt, in der sich weiterhin Bulgarien, Estland, Frankreich, Polen, Schweden, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern befinden.

Nachgeschärft werden die Einreisebestimmungen für Indien und die beiden anderen Virusmutationsgebiete Südafrika und Brasilien. Mit Montag werden bei der Einreise aus diesen Ländern nur noch negative PCR-Tests anerkannt. Bereits seit Donnerstag gilt für aus Indien kommende Flugzeuge ein Landeverbot.

Keine Quarantänepflicht für Einreise aus Finnland

Ohne Quarantänepflicht können seit Montag Personen aus Finnland nach Österreich einreisen. Das Land wurde neu – und als erster EU-Mitgliedsstaat – auf die Liste der Staaten mit geringer Coronavirus-Inzidenz aufgenommen, auf der sich weiterhin Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Vatikan befinden. Mit einer im Rahmen der mit 19. Mai anstehenden Lockerungsmaßnahmen neuerlichen Novellierung der Einreiseverordnung könnte die Quarantänepflicht aus etlichen anderen EU-Ländern fallen.

Offene Fragen

Als Grundlage dafür dürfte die EU-Coronavirus-Ampel der Gesundheitsagentur ECDC dienen. Aus Ländern, die auf der ECDC-Karte grün oder orange eingefärbt sind, steht eine auflagenfreie Einreise im Raum. Bei der Einreise aus hellroten Gebieten soll nach kolportierten Plänen des Gesundheitsministeriums künftig ein negativer Coronavirus-Test oder ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung nach einer Coronavirus-Infektion reichen.

Für Einreisende aus dunkelroten Gebieten soll dagegen die zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise mit einem Freitesten ab dem fünften Tag weiterbestehen. Ob man bei der Einstufung wie die EU-Gesundheitsagentur nach Regionen unterscheiden wird, ist noch nicht klar. Die Regeln sollen sowohl für Touristinnen und Touristen aus dem Ausland als auch für Österreicherinnen und Österreicher gelten, die nach Österreich einreisen wollen.

Reisemaßnahmen nach Empfehlung der ECDC

Wegfallen würde damit aus jetziger Sicht am 19. Mai die derzeit geltende Quarantänepflicht für beliebte Urlaubsländer wie Italien, Spanien und Griechenland sowie für das Hauptherkunftsland der Gäste hierzulande: Deutschland.

Sondersitzung im Nationalrat

Auch ab 19. Mai will Österreich vermutlich seinen eigenen „Grünen Pass“ einsetzen. Zu Beginn dürfte dieser nichts anderes sein als ein negatives Testergebnis, der Nachweis einer überstandenen Coronavirus-Infektion oder ein Eintrag im Impfpass.

Nach den Plänen der Regierung soll für Geimpfte auch die Testpflicht fallen. Die gesetzliche Grundlage dafür schafft am Montag in einer Sondersitzung der Nationalrat. Die Details werden erst mit einer Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt. Es ist aber davon auszugehen, dass man drei Wochen nach dem ersten Stich von der Testpflicht befreit wird.