WWF Österreich fordert schärfere Maßnahmen im Kampf gegen illegalen Holzeinschlag und -handel. Der Entwurf für eine Änderung des nationalen Holzhandelsüberwachungsgesetzes (HolzHÜG) liegt nun vor und weist aus Sicht der Umweltschutzorganisation eklatante Schwachstellen auf. Bis morgen ist die Gesetzesänderung in Begutachtung.
Appell an Köstinger, Gesetzesentwurf zu überarbeiten
„Illegaler Holzeinschlag zerstört weltweit Wälder und verschärft somit die Klimakrise und das Artensterben. Es braucht deutlich höhere Strafen und schärfere Kontrollen, damit den skrupellosen Praktiken der Holzmafia ein Riegel vorgeschoben wird“, forderte Hanna Simons, Programmleiterin des WWF Österreich, in einer Aussendung. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) solle den Entwurf überarbeiten.
Die ohnehin lückenhafte EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) wurde laut WWF in Österreich besonders schwach umgesetzt. Mit dem neuen Entwurf würden die maximalen Strafhöhen nur zaghaft angehoben, was bei Weitem nicht ausreiche.
Schließlich gehe es beim internationalen Holzhandel um ein Milliardengeschäft. Zudem schöpfen die zuständigen Behörden die Strafmöglichkeiten meist gar nicht aus, kritisierte Simons.
Mehr Personal für zuständiges Bundesamt gefordert
Dazu komme das große Problem der mangelnden Kontrolldichte: „Das zuständige Bundesamt für Wald braucht dringend mehr Personal, Budget und Schulungen, damit die Einhaltung der Gesetze auch effektiv kontrolliert werden kann. Schmalspur-Kontrollen und Placebo-Strafen reichen angesichts der betroffenen Schutzgüter nicht aus.“
Neben höheren Strafen und mehr Kontrollen sieht der WWF als dritten Punkt die Offenlegung relevanter Informationen als entscheidend für die zuständigen Behörden. Das neue Gesetz sollte daher Richtlinien verankern, wonach die heimischen Unternehmen relevante Daten (zu Lieferketten, Auslandsmärkten, Holzimporten etc.) in einem gemeinsamen Register zur Verfügung stellen müssen. Die Behörden wiederum sollten regelmäßig Informationen über die Durchsetzung der EU-Holzhandelsverordnung veröffentlichen.