„Ibiza“: Wirbel um Anzeige gegen Kurz’ Kabinettschef Bonelli

Der „Ibiza“-U-Ausschuss hat heute Abend die bereits zweite Befragung von Bernhard Bonelli vorgenommen – und es ging eingangs äußerst turbulent zu. So wurde bekannt, dass gegen den Kabinettschef von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eine Strafanzeige eingebracht wurde.

Details kenne Bonelli selbst nicht, darum habe er das Recht zu schweigen, „wozu ich ihm auch raten werde“, gab die Verfahrensanwältin eingangs an. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Falschaussage im U-Ausschuss handle, eingebracht von NEOS. Es gilt die Unschuldsvermutung. Tatsächlich entschlug sich Bonelli bei der Befragung weitestgehend.

WKStA: Anzeige eingelangt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte auf ORF.at-Anfrage, dass eine Anzeige gegen die Auskunftsperson eingelangt ist. Bei der Anzeige handelt es sich um jene von NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper wegen Verdachts auf Falschaussage. Es läuft eine Anfangsverdachtsprüfung, so eine Sprecherin der WKStA.

Auskunftsperson Bernhard Bonelli beim Ibiza Untersuchungsausschuss
ORF.at/Lukas Krummholz

„Neue Situation“

Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl gab zu Beginn der Befragung an, dass das Justizministerium bestätigt habe, dass eine Anzeige „kürzlichst“ eingebracht worden sei und die Leiterin der WKStA einen Bericht für die nächsten zwei Tage angekündigt habe. Es sei nun „eine ganz neue Situation“ im Sinne des Entschlagungsrechts der Auskunftsperson.

ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger kritisierte das Vorgehen von NEOS vehement – die Vorgangsweise sei „absurd“. NEOS habe seit Langem von der Ladung und der Anzeige gewusst. Es sei nun wichtig, die Auskunftsperson rechtlich zu schützen – eine Befragung könne dem entgegenstehen. Die Opposition wies dazu jedoch auf die Aussageverweigerungsgründe hin: Die Gefahr der Selbstbelastung kann sich nicht auf Aussagedelikte beziehen, heißt es dazu in der Verfahrensordnung.

Bonelli entschlägt praktisch durchwegs

Verfahrensrichter Pöschl fragte Bonelli, ob er vorhabe, generell keine Antworten geben wolle. Die Folge waren lange Beratungen dazu. Die wiederaufgenommene Erstbefragung durch Pöschl und danach auch der Grünen ergab das vermutete Szenario: Bonelli entschlug sich praktisch durchwegs. Weil er noch keine Akteneinsicht bekommen habe, setze er sich möglichweise strafrechtlicher Verfolgung aus – zumal die erfragten Komplexe auch bei der letzten Befragung Thema gewesen seien, wie Bonelli argumentierte. Bonelli war dem Ausschuss bereits am 27. Jänner Rede und Antwort gestanden.

Anzeige bereits am 29. März eingebracht

Laut NEOS wurde die Anzeige bereits am 29. März eingebracht – bereits bei ihrem Eingangsstatement am Vormittag hatte NEOS-Fraktionsführerin Krisper die Anzeige erwähnt. Im Zuge ihrer Befragung hielt sie fest, nicht verstehen zu können, dass die Justiz nicht informiert habe über die Prüfung des Anfangsverdachts gegen Bonelli – trotz Kenntnis der Ladungsliste.

Auch habe ein ÖVP-Blog bereits darüber berichtet, so Krisper bei ihrer Befragung. Ob er wirklich nichts von der Anzeige gewusst habe? Bonelli verneinte.