U-Ausschuss: Einblick in Spendenregeln der Novomatic

Als dritte und letzte Auskunftsperson wird derzeit im „Ibiza“-U-Ausschuss der Compliance-Manager des Glücksspielkonzerns Novomatic befragt. In der Erstbefragung durch Verfahrensanwalt Ronald Rohrer gab der Novomatic-Manager an, dass er keine Wahrnehmung zur Aussage des ehemaligen FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache „Novomatic zahlt alle“ habe.

Novomatic zahle nicht, wenn es keine Gegenleistung gebe, sagte der Manager, mit Verweis darauf, dass Strache seine Aussage im „Ibiza-Video“ auch per eidesstattlicher Erklärung widerrufen habe.

Auskunftsperson Thomas V. beim Ibiza Untersuchungsausschuss
ORF.at/Lukas Krummholz

Er führte dann weiters den Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring aus – für Letzteres gebe es eine Gegenleistung, das könne auch ein Logo auf einer Einladung sein. Novomatic spende an viele Vereine, wie SOS Kinderdorf, dafür gebe es dann keine Gegenleistung, aber für beides gebe es eine interne Richtlinie.

Befragung startete mit Wortgefecht

Die Befragung durch SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer begann umgehend mit einer Geschäftsordnungsdebatte, nachdem Krainer bei der Auskunftsperson nachfragte, wann er denn beim „Pechspielkonzern“ angefangen habe – ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger warf Krainer eine unterstellende Frage vor, es folgte ein kurzes Wortgefecht zwischen SPÖ und ÖVP.

Die Auskunftsperson erzählte dann weiter über die strengen Vorgaben im Konzern für Spenden an Parteien. Die erste Version der internen Richtlinie sah noch ein generelles Spendenverbot an politische Parteien vor, sie sei aber nicht praktikabel gewesen und dann im Licht gesetzlicher Vorgaben auf Wunsch der Tochterkonzerne, genauer aus Deutschland, überarbeitet worden.

Parteispenden grundsätzlich erlaubt

Nun dürften Spenden etwa nicht in zeitlicher Nähe etwa zu Wahlen gemacht werden – sie sind aber grundsätzlich erlaubt. Diese Richtlinie ist seit dem 1. August 2017 in Kraft. Er selbst habe keine Meldung und keine Wahrnehmung zu einer Spende an eine politische Partei in Österreich erhalten, so die Auskunftsperson.

Jede Spende muss an die Compliance-Abteilung gemeldet werden, ab 2.500 Euro braucht es auch einen Vorstandsbeschluss und Beurteilung durch ein Compliance-Komitee. Eine Genehmigung sei nicht oft vorgekommen, so die Auskunftsperson. Das Sponsoring für das Alois-Mock-Institut, dessen Präsident Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist, werde wohl als genehmigungspflichtig „aufgepoppt“ sein, eine Prüfung habe es gegeben.

Gefragt nach einer SMS Neumanns an den nunmehrigen Finanzminister Gernot Blümel (Stichwort Spende, Problem in Italien, Treffen mit Bundeskanzler Sebastian Kurz) sagte die Auskunftsperson, er könne sich nicht erinnern, aufgefordert worden zu sein, in der Verbindung etwas zu suchen.

Sponsoring auch bei Warnung möglich

Er sehe es in seiner Verantwortung, auf mögliche problematische Sponsorings hinzuweisen und entsprechende besondere Sorgfaltspflicht hinzuweisen, erfolgen könnten derartige Sponsorings nach entsprechender Genehmigung durch den Vorstand trotzdem. Das erfolge aber nicht durch ihn, er mache auch die Verträge dazu nicht, so die Auskunftsperson weiter.

Er habe bei einer Veranstaltung des niederösterreichischen Arbeiter- und Angestelltenbunds (NÖAAB) entsprechend darauf hingewiesen, dass es wegen Sobotka (er war damals Präsident und gilt nach den Novomatic-Regeln als politisch exponierte Person) besondere Sorgfaltspflicht brauche. Eine Frage bezüglich einer Unterstützung für das Kammerorchester Waidhofen an Ybbs (Niederösterreich), dessen Dirigent Sobotka ist, wurde nicht zugelassen.

Hanger, selbst aus Waidhofen an der Ybbs, erklärte dann, dass man in Niederösterreich sehr dankbar sei, dass die Novomatic etwa im Kulturbereich so viel sponsore. Sponsoring – mit Gegenleistung – sei das „Normalste auf der Welt“. Er bitte, „sehr vorsichtig“ mit diesem Thema umzugehen.

ÖGB-Präsident und Ex-LIF-Politiker befragt

Davor wurden ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und der ehemalige LIF-Politiker Zoltan A. befragt. A. war vom „Ibiza“-Anwalt Ramin M. als potenzieller Käufer des Videos kontaktiert worden. A. hatte dem Ausschuss bereits zweimal abgesagt – bei Nichterscheinen hätte ihm eine Beugestrafe gedroht. Geladen wurde A. wie alle Auskunftspersonen des heutigen Tages auf Betreiben der ÖVP.

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Als Einsatz im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezeichnete Katzian seine Kommunikation mit dem damaligen Generalsekretär und nunmehrigen ÖBAG-Alleinvorstand Thomas Schmid im Ausschuss. Dass Schmid ÖBAG-Chef werden sollte, sei ein „offenes Geheimnis“ gewesen, so Katzian.

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