Handel kehrt bald zu regulären Öffnungszeiten zurück

Die für 19. Mai geplanten Lockerungen bringen auch im Handel weitere Schritte in Richtung Normalität. Hält der Plan, darf der Handel künftig wieder bis 21.00 Uhr öffnen und damit den vollen Zeitrahmen von 72 Stunden pro Woche ausschöpfen, wurde der APA ein „Standard“-Bericht bestätigt. Seit über einem halben Jahr müssen die Geschäfte, sofern sie überhaupt offen haben durften, bereits um 19.00 Uhr schließen.

Neuerungen kommen auch auf die Beschäftigten zu: Geplant sind regelmäßige CoV-Tests für die Handelsangestellten. Wie regelmäßig diese dazu antreten sollen, darüber werde noch verhandelt. Handelsverband-Chef Rainer Will plädierte für maximal einmal pro Woche. Auch eine bessere Abgeltung der Mehrarbeit in einigen großen Handelsfirmen ist vorgesehen.

Gewerkschaft: Bessere Abgeltung der Mehrarbeit

„Sowohl bei der Abgeltung der Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte als auch bei der Abgeltung von Wegzeiten bei der Aushilfe in anderen Filialen wurden in konkreten Gesprächen Verbesserungen und Klarheit erzielt“, sagte die für den Handel zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin der Gewerkschaft GPA, Anita Palkovich, laut einer Aussendung.

Für die rund 34.000 Handelsangestellten bei Billa und Billa Plus werde es für alle Teilzeitbeschäftigten mit regelmäßiger Mehrarbeit die Möglichkeit der Stundenaufstockung geben. Auch bei Lidl können die Beschäftigten ab sofort die monatliche Auszahlung der Mehrarbeit verlangen. Bei Spar laufen laut Gewerkschaft noch Gespräche über Verbesserungen für die Beschäftigten.

Klarheit gebe es für die gesamte Branche bei Aushilfe in einer anderen Filiale. „Diese gilt nämlich als Dienstreise, und somit sind nicht nur Fahrtkosten und Diäten zu bezahlen, auch die Wegzeit ist damit Arbeitszeit“, so Palkovich.

Gewerkschaft wollte Forderungen via KV regeln

Die Gewerkschaft wollte ihre Forderungen ursprünglich über den Kollektivvertrag für die gesamte Branche regeln. Die Wirtschaftskammer war dagegen und plädierte für Lösungen auf Betriebsebene. Darüber zeigte sich Gewerkschafterin Palkovich enttäuscht. Offen sei auch die Frage der Freistellung von Schwangeren. Bei den körpernahen Dienstleistern gibt es das bereits.