VfGH: Bundespräsident muss E-Mails aus Ministerium holen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) geht in den Auseinandersetzungen über Einsicht in Korrespondenzen im „Ibiza“-U-Ausschuss einen ungewöhnlichen Schritt: Der Gerichtshof beantragte bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution einer seiner Entscheidungen im Finanzministerium. Denn Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) kam bisher der Aufforderung, dem U-Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nach. Van der Bellen kündigte dazu eine Stellungsnahme heute um 15.00 Uhr an.

Beantragt hatten das die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS. Der VfGH gab am 3. März ihrem Verlangen statt, dass Blümel die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hat.

Da Blümel dem aber nicht nachkam, beantragte die Opposition, die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken. Auch dem gab der VfGH nun statt.

Keine Einsicht in Dateien

Einen weiteren Antrag der Opposition in dieser Causa wies der VfGH jedoch ab: Einsicht in die vom Finanzministerium dem VfGH vorgelegten Dateien sei nicht angebracht, weil „keine konkreten Rechtsschutzinteressen vorliegen“. Es sei keine Akteneinsicht zu gewähren, wenn deren Gewährung bereits den Streit darüber entscheiden würde, ob die Akten überhaupt dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen, stellten die Verfassungsrichter fest.