Begutachtung endet: Viel Kritik an Razziaregelung

Die Begutachtung für die Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geht heute zu Ende. Mehr als 8.000 Stellungnahmen sind eingelangt, der überwiegende Teil betrifft allerdings eine Änderung in der Justiz, die im Kern nur wenig mit dem neuen Staatsschutz zu tun hat: Die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern der Behörden durch die Justiz soll künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein. Vor allem Juristinnen und Juristen wehren sich dagegen.

Wie schon zuvor im Zuge der Coronavirus-Gesetzgebung nutzen Aktivisten die Begutachtungsphase im Parlament, um ihren Protest gegen die neuen Regeln bei Hausdurchsuchungen kundzutun.

Tausende erboste Bürger haben Stellungnahmen mit zwei vorgefertigten Absätzen auf der Parlamentswebsite hinterlassen, der Tenor: „Durch die geplanten Beschränkungen der Hausdurchsuchungen wird die Bekämpfung von Korruption bei Behörden und in der Politik de facto verunmöglicht.“

Auch offizielle Stellen haben ihre Kritik hinterlassen. So meint etwa der Oberste Gerichtshof (OGH), der Sinn dieser Regelung sei „nicht erkenntlich“. Harte Worte findet das Oberlandesgericht (OLG) Wien, das von einer „inakzeptablen Einschränkung“ schreibt. Kritik oder zumindest Änderungsvorschläge betreffen aber auch den Kern der Gesetzesänderungen, die Umwandlung des BVT in eine „Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst“ (DSN).