Regierung verkündet Einigung auf Anti-Terror-Paket

Die Regierung hat sich auf das als Reaktion auf den Anschlag in der Wiener Innenstadt konzipierte Anti-Terror-Paket verständigt. Gegenüber der Begutachtung wurden keine größeren Änderungen mehr vorgenommen. Das heißt, es wird einen eigenen Straftatbestand für „religiös motivierten“ Extremismus geben, und es wird die Möglichkeit geschaffen, einschlägig verurteilte Täter während der Bewährung per Fußfessel zu überwachen.

Letzteres wurde insofern abgeschwächt, als die Strafe 18 Monate übersteigen muss. Zudem muss ein Gericht bestimmte Orte vorgeben, an denen sich der bedingt Entlassene nicht aufhalten darf, beispielsweise Moscheen, wo eine Radikalisierung stattgefunden hat. Hier lehne man sich an die Regeln für Sexualstraftäter an, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) heute Nachmittag bei der Präsentation der Pläne sagte.

Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) sagte so wie Zadic, dass sich das Gesetzespaket nicht gegen Muslime richte. Es gehe vielmehr um die Bekämpfung von „religiös motiviertem“ Extremismus. Ihr Teil des Pakets enthält etwa das Imameverzeichnis. Von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wird beispielsweise eine Verschärfung im Symbolegesetz eingebracht: Es werde auch der politische Bereich der Hisbollah erfasst, und es werde weiter gegen die rechtsextremen Identitären vorgegangen.