Gewaltschutz: Nehammer prüft Waffengesetzesänderungen

Nach der Serie an Femiziden in Österreich arbeitet die Bundesregierung an der Stärkung des Gewaltschutzes. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) prüft Änderungen im Waffengesetz im Bezug auf Gewalt in der Privatsphäre. „Wir müssen alles tun, um Waffenbesitzer, die als Gefährder amtsbekannt werden, so klar und deutlich wie möglich einzuschränken“, sagte Nehammer gestern in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Daher habe er die Expertenschaft beauftragt, im Zuge der ohnehin geplanten Änderung des Waffengesetzes auch schärfere Regeln im Bereich der Gewalt in der Privatsphäre zu prüfen. So könnte etwa der Entzug von Waffendokumenten bei Betretungs- und Annäherungsverboten noch schärfer geregelt werden. Im Zuge des Anti-Terror-Pakets wird in den kommenden Tagen eine Änderung des Waffengesetzes in Begutachtung geschickt.

Informationsmangel beheben

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) stellte eine Erhöhung der Mittel für Opferschutz und Prozessbegleitung in Aussicht. Dafür werde es mehr Geld brauchen, erklärte Zadic in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“. Diesbezüglich sei man mit dem Koalitionspartner ÖVP in Endabstimmung. In puncto Prozessbegleitung müssten ein gewisser Informationsmangel behoben und Betroffene vermehrt aufmerksam gemacht werden, dass es diese Angebote gebe.

Diesbezüglich habe sie einen Erlass überarbeitet. Für Frauen und Kinder sei eine psychosoziale und juristische Begleitung in diesem Bereich wichtig, sagte die Justizministerin.

Zadic konstatierte in diesem Bereich auch eine zu geringe Verurteilungsrate. Daher habe sie die Staatsanwaltschaften per Erlass angewiesen, zusätzlich zu Zeugenaussagen Beweise zu sammeln. So könne es im Falle von Entschlagungen dennoch zu Verurteilungen kommen.