Opposition will Ministeranklage gegen Blümel beantragen

Die drei Oppositionsparteien, SPÖ, FPÖ und NEOS bringen nach dem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wegen der ausgebliebenen Aktenlieferung an den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss einen Antrag zur Erhebung einer Ministeranklage ein. Blümels fortgesetzte Verweigerung der Aktenvorlage sei „offenkundig rechtswidrig“ gewesen, wie es in dem Antrag heißt.

Blümel missachte seit einem Jahr die Verfassung und seit Anfang März eine Anordnung des VfGH, kritisierte SPÖ-Klubvorsitzender Jörg Leichtfried. Das sei ein „Tiefpunkt“ der ÖVP-Politik. „Regierungsmitglieder, die auf die Verfassung und unsere Gesetze vereidigt sind, müssen diese auf Punkt und Beistrich befolgen“, so Leichtfried. Ein Minister, der sich so verhält wie Blümel, sei daher rücktrittsreif.

Maß „endgültig voll“

Mit der Weigerung, das VfGH-Erkenntnis umzusetzen, habe der Finanzminister gegen die Verfassung verstoßen, sagte Nikolaus Scherak (NEOS): „Das kann ein selbstbewusstes Parlament nicht hinnehmen.“ Der VfGH soll jetzt die Möglichkeit bekommen zu untersuchen, ob Blümel mit der verspäteten Lieferung der Akten an den Untersuchungsausschuss eine Gesetzesverletzung begangen hat.

Für den freiheitlichen Klubobmann Herbert Kickl ist das Maß, was Blümel anbelangt, „endgültig voll“. Blümel sei der erste Minister überhaupt, der es wage, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu ignorieren. Nach so einem Verhalten könne man nicht zur Tagesordnung übergehen, argumentierte er: „Blümel hätte längst von sich aus den Hut nehmen müssen.“

Wenig Aussicht auf Erfolg

Der entsprechende Antrag, der die Amtsenthebung Blümels erwirken soll, wird zunächst einmal dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Dass der Finanzminister tatsächlich real gefährdet wäre, ist jedoch unwahrscheinlich, ist doch für eine Ministeranklage ein Mehrheitsbeschluss des Nationalrats notwendig. Dafür brauchten die Oppositionsparteien Stimmen aus den Regierungsfraktionen.

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer winkte im Ö1-Mittagsjournal ab: Blümel habe in „letzter Sekunde geliefert“ – dass es dazu eines Exekutionsantrags des VfGH bedurfte, sei zwar „peinlich“, letztlich sei der Finanzminister aber seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen. Daher sei eine Ministeranklage „nicht notwendig“. Maurer erwartet sich aber, dass Blümel „seine Lektion gelernt hat“.