Sebastian Kurz
Reuters/Leonhard Foeger
19. Mai fix

Regeln für Öffnung präsentiert

Die Regierung hat am Montag die „Öffnungsverordnung“ für die Lockerungen ab dem 19. Mai präsentiert. Wie geplant wird es weitreichende Lockerungen geben. Diese werden durch Sicherheitsmaßnahmen wie Zutrittstests, Registrierpflicht von Gästen, Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie Kapazitätsbeschränkungen begleitet.

Wie angekündigt werden viele bisher geschlossene Bereiche wieder aufsperren dürfen. Dazu gehören die Gastronomie, die Hotellerie, geschlossene Sportstätten wie Fitnessstudios, die meisten Kultureinrichtungen und Freizeitbetriebe. Eine Ausgangsbeschränkung wird es nicht mehr geben.

Mehrere Säulen sollen die Öffnungen ermöglichen. In allen Bereichen muss man für den Zugang einen negativen Infektionsstatus nachweisen können – entweder digital oder auf Papier. Dieser „Grüne Pass“ sei der Schlüssel zu den Lockerungen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Getestet, geimpft oder genesen

Es braucht entweder einen negativen Coronavirus-Test, eine Impfung oder ein Attest für eine überstandene Covid-19-Erkrankung. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach von einer „3-G-Regel: getestet, geimpft oder genesen“. Eine „geringe epidemiologische Gefährdung“ sei der „Dreh- und Angelpunkt“ der Lockerung, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Sebastian Kurz und Wolfgang Mueckstein
Reuters/Leonhard Foeger
Bundeskanzler Kurz und Gesundheitsminister Mückstein präsentierten Details

Gültigkeitsdauer hängt von Test ab

Wie lange die Tests gültig sind, hängt von der Methode ab: Negative Selbsttests mit einer Erfassung des Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem sind 24 Stunden gültig, Antigen-Tests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden. Betriebe können auch an Ort und Stelle „Point of Sale“-Tests durchführen, diese gelten dann nur für die Dauer des Aufenthalts.

Die Möglichkeit habe man auch gewählt, weil man davon ausgehe, dass Testen gerade auf dem Land nicht immer einfach sei. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) kündigte an, dass diese kostenlos zur Verfügung gestellt werden, derzeit laufe eine Bedarfserhebung durch die Wirtschaftskammer. Keine Testpflicht gibt es im Handel und in Museen.

Menschen, die bereits eine Erkrankung durchgemacht haben, sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit. Dritter Punkt ist die Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff. Gültigkeit hat hier schon eine Erstimpfung, und zwar ab dem 22. Tag und nicht länger als drei Monate. Länger ist die Frist bei erfolgter Zweitimpfung (oder wenn ein Vakzin verwendet wurde, bei dem nur eine Impfung vorgesehen ist), auch hier gibt es aber ein Limit: Dieses liegt bei neun Monaten nach der zweiten (oder einzig nötigen) Impfung.

Treffen mit Beschränkungen

Eine weitere Säule sollen Kapazitäts- und Platzbeschränkungen werden. Zentral bleibt die 20-Quadratmeter-Regeln. Auch bei Treffen mit anderen Personen wird es weiterhin Beschränkungen geben. So sind Treffen zwar wieder möglich. Tagsüber draußen sind bis zu zehn Personen plus Kinder erlaubt, von 22.00 bis 5.00 Uhr und drinnen nur vier Erwachsene und sechs Kinder.

In großer Dimension werden keine Feiern wie Hochzeiten, Feste und Ähnliches möglich sein, so Kurz. Er stellte in Aussicht, dass sich das mit Juli ändern könnte. An Begräbnissen dürfen wieder mehr als 50 Personen teilnehmen. Aber auch hier gelten die Abstandsregel sowie indoor die Maskenpflicht. Bei allfälligen Trauerfeierlichkeiten abseits des eigentlichen Begräbnisses – etwa einem Leichenschmaus – greifen hingegen die sonstigen Personenbeschränkungen (etwa für die Gastronomie).

Pressekonferenz zu den weiteren Öffnungsschritten

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sowie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) mit den Details zu den weiteren Öffnungsschritten ab dem 19. Mai.

Gastro bis 22.00 Uhr

Die seit Monaten geschlossene Gastronomie darf sowohl innen als auch außen öffnen – und zwar von 5.00 bis 22.00 Uhr. Zwischen den Tischen ist ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz konsumiert werden, bei Imbiss- und Gastronomieständen an Verabreichungsplätzen auch im Stehen. An Bars darf nach wie vor nicht ausgeschenkt werden. Das Personal muss sich mindestens einmal die Woche testen lassen. Zudem wird es Maskenpflicht für Kellnerinnen und Kellner geben. Auch Gäste müssen abseits des Sitzplatzes Masken tragen. Keine Testpflicht gilt bei Take-away und Lieferungen.

Ein Mitarbeiter bei Vorbereitungsarbeiten für die Gastro-Öffnung
APA/Helmut Fohringer
Die Gastronomie scharrt bei der Öffnung in den Startlöchern

Registrierpflicht kommt wieder

In allen Bereichen müssen Gäste zudem registriert werden, wenn ein Aufenthalt von mehr als 15 Minuten erwartet wird. Das heißt, dass Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungsorte, nicht öffentlichen Sportstätten und andere Freizeitbetriebe die Namen, Telefonnummern und fallweise E-Mail-Adressen ihrer Gäste erheben müssen.

Wolfgang Mückstein (Grüne), Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP)
APA/Herbert Neubauer
Die Regierung zeigte sich über die Lockerung erfreut

Die Daten müssen 28 Tage aufbewahrt und dann gelöscht werden. Für Orte im Freien mit Zweimeterabstand gilt die Erhebungspflicht nicht. Eine ähnliche Maßnahme in Wien hatte der Verfassungsgerichtshof allerdings bereits für ungültig erklärt. Keine Registrierung ist nötig, wenn der Aufenthalt vornehmlich im Freien stattfindet – zum Beispiel in Zoos und Outdoor-Sportstätten.

Kultur und Sport mit geringerer Auslastung

Aufatmen dürfen auch Kulturbetriebe – sie dürfen ebenfalls wieder Veranstaltungen durchführen. Auch hier gilt die Pflicht für Zutrittstests und Registrierung. Zudem müssen FFP2-Masken getragen werden. Spielstätten dürfen maximal 50 Prozent ihrer fixen Sitzplätze belegen. Das gilt auch für Sportstadien, so der zuständige Minister Kogler. Grundsätzlich liegt die maximale Auslastung bei fixen Sitzplätzen bei 1.500 Personen drinnen und 3.000 draußen.

Gibt es keine zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze bei Veranstaltungen, dann sind maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. Proben ohne Maske werden für Kulturbetriebe unter speziellen Voraussetzungen möglich sein.

In Indoor-Sportstätten gelten dieselben Regeln wie für andere Betriebsstätten – etwa die 20-Quadratmeter-Regel. Beim Sport selbst wird man keine FFP2-Maske tragen müssen, so Kogler. Bei Sportarten, bei denen es „voraussichtlich zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt“, muss ein Nachweis vorgelegt werden. Auch gilt grundsätzlich der Zweimeterabstand – abgesehen von Kontaktsportarten und von Sicherungs- und Hilfeleistungen.

Hotelgäste brauchen Test bei Anreise

Auch der Tourismus öffnet wieder. In Beherbergungsbetrieben muss laut der zuständigen Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Anreise ein negativer Test vorgelegt werden. Anschließend greifen die anderen Regeln. Soll heißen: Bei Selbstversorgerhütten und ähnlichen Einrichtungen reicht ein einmaliger negativer Test für den Aufenthalt. Wenn im Hotel aber z. B. ein Restaurant aufgesucht wird, müssen die Regeln für die Gastronomie berücksichtigt werden. Auch gilt in allgemein zugänglichen Innenräumen Maskenpflicht.

Wellness- und Fitnessanlagen können aufgesperrt und genutzt werden, es gelten die grundsätzlichen Regeln. Pro Gast müssen mindestens 20 Quadratmeter freigehalten werden. Ergo dürfen auch die Thermen den Betrieb wieder aufnehmen. Auch Seil- und Zahnradbahnen dürfen fahren, aber nur bis zur Hälfte der Kapazität gefüllt werden.

Grundsätzlich müssen Betriebe zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie Platzbeschränkungen und Hygienemaßnahmen bieten. Köstinger sagte, sie wisse, dass vor allem für die Betriebe noch sehr viele Fragen offen sind, man habe einen Leitfaden vorbereitet, der in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll.

Adaptive Einreiseregeln

Auch bei der Einreise nach Österreich soll künftig die „3-G-Regel“ (geimpft, getestet, genesen) zur Anwendung kommen. Dazu werde es in den kommenden Tagen eine Adaptierung der Einreiseverordnung geben, hieß es am Montag auf Nachfrage im Gesundheitsministerium, zuständig für die Kontrolle ist der Innenminister. Orientieren will man sich dabei an der Einstufung der Risikogebiete durch die EU-Gesundheitsagentur ECDC.

Die Risikogebiete sind auf der Karte der ECDC grün, orange, rot und dunkelrot eingefärbt. Für die Einreise nach Österreich soll es künftig drei Kategorien geben: Für die Einreise aus grün eingestuften Staaten soll es keine Voraussetzungen geben. Kommt man aus einem roten oder orangfarbenen Staat, so muss man entweder einen Impfnachweis, einen Test oder einen Nachweis einer durchgemachten Infektion vorweisen, analog zu den „3-G-Regeln“ beim „Grünen Pass“, die auch bei den Öffnungen ab 19. Mai Voraussetzung zum Besuch einer Dienstleistung Voraussetzung sind.

Schulstart kurz zuvor

Kurz vor der Öffnung von Gastronomie und Co. gehen auch die Schulen wieder in den Vollbetrieb – nämlich am 17. Mai. Nach Volks- und Sonderschülern haben dann auch die anderen Kinder und Jugendlichen wieder fünf Tage pro Woche Unterricht im Klassenzimmer. Voraussetzung für einen Schulbesuch bleibt weiterhin, dass man dort regelmäßig Antigen-Schnelltests durchführt.

Für eine Teilnahme am Präsenzunterricht müssen die Schüler sich laut Verordnung alle 48 Stunden testen, also dreimal pro Woche. An Volks- und Sonderschulen war das schon seit Mitte März Standard. Ältere Schüler, die jetzt noch Schichtbetrieb und am Freitag grundsätzlich Distance-Learning haben, testen sich derzeit in der Regel zweimal pro Woche.

„Gute Basis für die Öffnung“

Die steigende Zahl an Impfungen und die sinkenden Infektionszahlen würden diese Öffnungen ermöglichen, so Kurz. Man befinde sich hier auch mit der Teststrategie und der FFP2-Pflicht auf dem richtigen Weg. Er stellte weitere Öffnungen mit Juli in Aussicht. Derzeit brauche es aber noch Maßnahmen und Regeln, um dann im Sommer tatsächlich zur Normalität zurückkehren zu können.

„Die Zahl der Impfungen steigt, die Zahl der Neuinfektionen sinkt“, so Kurz aber auch. Man sei in Summe gut durch die Öffnungen gekommen. In allen Bundesländern gebe es sinkende Ansteckungszahlen. „All das ist eine gute Basis für die Öffnungen.“ In Schulen soll ein Schichtbetrieb nur noch bei sehr starken Ausbrüchen stattfinden. Testen und FPP2 seien ein Erfolgskonzept. „So viel wie möglich zulassen, so wenig wie möglich einschränken“, ist laut Kogler die Strategie. Er appellierte, nun nicht dem Schlendrian zu verfallen: „Nehmen wir das ernst, damit wir mit Freude den neuen Frühling genießen können.“

Kritik der Opposition

Die Regierung hatte zuvor eine Konferenz mit den Landeshauptleuten abgehalten. Die Öffnungsschritte würden endlich wieder für Optimismus und Zuversicht sorgen, meinte Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Für seinen oberösterreichischen Kollegen Thomas Stelzer (ÖVP) kommen die Lockerungen „genau zum richtigen Zeitpunkt“. „Die Entwicklung ist positiv, und wir befinden uns auf einem guten Weg“, so auch Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ).

Die zentralen Punkte waren bereits vor der Pressekonferenz durchgesickert, was bei NEOS für herbe Kritik sorgte. Dass Medien vor der Opposition von den Plänen wüssten, sei eine Missachtung des Parlamentarismus, so NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker mit expliziter Kritik an Mückstein. Die Aussage, es gebe „ausschließlich gute Nachrichten“, bezeichnete FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl als „glatte Verhöhnung der Bevölkerung“. Allein die Bestimmungen für den privaten Bereich zeigten, dass die Bundesregierung „weiterhin an ihrem restriktiven Kurs festhält“.

Branchenvertreter erfreut

Erfreut zeigen sich Vertreter der betroffenen Branchen. „Wir freuen uns sehr, dass wir endlich aufsperren können“, sagte der Gastronomieobmann der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Mario Pulker, zur APA. Die heimische Hotellerie verzeichnet unterdessen steigende Buchungszahlen. „Während wir hinter den Kulissen noch vieles für den 19. Mai vorbereiten, vom Onboarding der Teams über letzte Bestellungen bis hin zu den Hygienemaßnahmen, kommen auch immer mehr Buchungen herein“, so die Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Michaela Reitterer, am Montag in einer Aussendung.

Das Öffnen rechnet sich aber nicht für alle: „Auch wenn wir die baldige Öffnung natürlich prinzipiell begrüßen, ist ein wirtschaftliches Öffnen für einen Großteil unserer Betriebe aufgrund der strengen Auflagen kaum möglich“, so der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKÖ, Robert Seeber. Vor allem die 20-Quadratmeter-pro-Person-Regelung stelle ein „massives Problem“ für kleine Betriebe wie zum Beispiel Fitness-, Pilates- und Yogastudios sowie Tanzschulen, aber auch Bäder und Thermen dar. Für Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer ist die heute vorgelegte Öffnungsverordnung hingegen ein „wichtiger Schritt“ in Richtung Normalisierung.